Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll84. Sitzung, 2. Juli 2019 / Seite 253

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Da dazu nun niemand mehr zu Wort gemeldet ist, schließe ich die Debatte.

Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob er ein Schlusswort wünscht. – Das ist nicht der Fall.

Somit gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 646 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist wiederum einstimmig. Somit ist der Gesetz­entwurf in dritter Lesung angenommen.

20.26.0523. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 871/A der Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bildungsinvestitionsgesetz geändert wird (647 d.B.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zum 23. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Taschner. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


20.26.32

Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Es handelt sich bei diesem Antrag zum Bildungsinvestitionsgesetz um ein sehr wichtiges Projekt. Es geht darum, die Nachmittagsbetreuung, die Ganztages­betreuung von Sechs- bis 14-Jährigen finanziell abzusichern, und das wird mit diesem Gesetz gemacht. Wir werden die Ganztagesbetreuung ausweiten können, wir werden sie auch qualitativ aufwerten können. All dies ist in diesem Gesetz enthalten, und das ist eine ganz wichtige Angelegenheit.

Nebenbei gesagt, meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Gesetz ist schon vorbereitet worden. Es handelt sich dabei um eine Viertelmilliarde Euro, das ist kein geringer Betrag, der über einige Jahre investiert werden wird.

Dieses Geld ist schon eingepreist worden, das heißt, dieses Geld ist bereits in Ver­handlung mit Bundesminister Faßmann und Bundesminister Löger gewesen. Wir werden also keine zusätzlichen Budgetmittel erforderlich machen, sondern können dieses Gesetz beschließen, ohne die Finanz mit zusätzlichen Mittelforderungen weiter zu belasten. Das darf ich dem Herrn Finanzminister freudig mitteilen. (Beifall bei der ÖVP.) Für Länder und Gemeinden, die es exekutieren wollen, ist daher jedenfalls Planungssicherheit bis 2023 gegeben.

Ich möchte mir erlauben, aus Anlass dieser sehr guten und wichtigen Mitteilung zwei Fußnoten anzubringen. Die erste Fußnote betrifft die Nachmittagsbetreuung als solche. Es war uns sehr wichtig, dass wir diese Nachmittagsbetreuung in den verschiedensten Formen unterstützen können, auch in den Formen der sogenannten nichtverschränk­ten Nachmittagsbetreuung, das heißt, dass den Eltern möglichst viel Freiraum in der


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