Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Verhandlungsgegenstand getrennt vornehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 24, dem Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit in den Bereichen der Bildung, der Wissenschaft und der Kultur, in 386 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Bösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aufhebung ukrainischer Einreise­ver­bote österreichischer Staatsbürger“.

Wer sich für diesen Entschließungsantrag ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 25, dem Abschluss des Staatsvertrages: Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Republik der Philippinen zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung, in 510 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 26, dem Abschluss des Staatsvertrages: Protokoll von 2014 zum Übereinkommen über Zwangsarbeit, 1930; Empfehlung (Nr. 203) betreffend ergänzende Maßnahmen zur effektiven Beseitigung von Zwangsarbeit, in 564 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungs­gesetz die Genehmigung zu erteilen.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist einstimmig angenommen.

Weiters lasse ich darüber abstimmen, dass dieser Staatsvertrag im Sinne des Art. 50 Abs. 2 Z 4 Bundes-Verfassungsgesetz durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist.

Ich bitte auch hier um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig ange­nom­men.