17.37

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! An dieser Stelle debattieren wir das Web-Zugänglichkeits-Gesetz, das eine Umsetzung der gleichnamigen Richtlinie darstellt. Worum geht es? – Mit diesem Gesetz wird die Verpflichtung und die Sicherstellung be­schlossen, dass Websites und mobile Anwendungen der öffentlichen Hand auch bar­rierefrei, das heißt, für Menschen mit Behinderung zugänglich sind.

Hierbei müssen technische Spezifikationen eingehalten werden, um den Grundprin­zi­pien der Barrierefreiheit wie Wahrnehmung, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Ro­bust­heit Rechnung zu tragen. Was heißt das jetzt aber tatsächlich in der Praxis? – Es soll auf die Bedürfnisse von Menschen, die eine Seh-, Hörbeeinträchtigung, eine Beeinträchtigung beispielsweise auch im Sprachbereich oder eine körperliche Ein­schränkung haben, eingegangen werden.

Beispielsweise kennt man heute schon Webseiten, in denen man die Schriftgröße einstellen kann. Da gibt es oft As in kleiner bis großer Ausfertigung, die man anklicken kann, und dann wird der Text größer oder kleiner dargestellt. Oder der Text soll maschinenlesbar sein, damit blinde Menschen, die eine Spezialsoftware dafür nutzen, um sich diesen Text vorlesen zu lassen oder diesen Text in Brailleschrift umzu­wan­deln, auch den Inhalt einer Webseite oder einer Applikation verstehen können. Es ist also durchwegs eine positive Initiative und ein wichtiges Anliegen, um allen ent­sprechend Zugang zu Informationen und Dienstleistungen des Bundes, der Länder und der Gemeinden zu bieten.

Das passt auch nahtlos in die Arbeit der vorangegangenen Bundesregierung unter Bundeskanzler Sebastian Kurz und unserer Digitalministerin Schramböck. Hier hat Digitalisierung einen sehr wichtigen und hohen Stellenwert eingenommen, unter anderem auch mit der Modernisierung der öffentlichen Verwaltung. Dazu gehört es auch, dass für die Bürgerinnen und Bürger die Kommunikation und der Bezug von Dienstleistungen vereinfacht und diese auch in digitaler Form angeboten werden (Beifall bei der ÖVP)  danke schön –, und das ortsunabhängig und zeitunabhängig, sodass es sich die Menschen wirklich selbst einteilen können, wann sie nach ihren Bedürfnissen und nach ihrer Erwartung diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen.

Ein Meilenstein dabei war die Einführung des Digitalen Amtes im März, das seitdem zur Verfügung steht und eine mobile Leistung ist, wo Wahlkarten beantragt oder An- und Ummeldungen vorgenommen werden können. Das soll und wird in Zukunft erwei­tert werden, damit möglichst viele Behördenwege im Interesse der Bürgerinnen und Bürger an einem mobilen Ort zusammengefasst werden. Da ist natürlich sehr viel Know-how eingeflossen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesrechenzentrums haben sehr viel Know-how eingebracht, deshalb darf ich an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön aussprechen. (Beifall bei der ÖVP.)

Um auf die Barrierefreiheit von mobilen Anwendungen und Websites zurückzukom­men, möchte ich noch ergänzen, dass die auch den europäischen Normen ent­sprechend stattfinden soll. Es ist für diejenigen wichtig, die in der Softwareentwicklung tätig sind, im Web-Development-Bereich, dass diese Normen von der Fachwelt unter Einbindung des W3C, also des World Wide Web Consortium, festgelegt worden sind. Jede Anwendung, jede Website muss unter anderem auch eine Beschreibung der Barrierefreiheit aufweisen und, was auch ganz wichtig ist, eine Kontaktmöglichkeit bieten, damit Personen, denen Fehler oder Versäumnisse auffallen, diese melden können, damit deren Behebung dann auch durchgesetzt werden kann.

Ein letzter Punkt, den der Österreichische Behindertenrat eingebracht hat und den wir dann auch im Ausschuss besprochen haben, war, dass es laut Richtlinie gewisse Ausnahmen gibt. Die gelten beispielsweise für Archive, also für veraltete Inhalte, die noch aufbewahrt, aber nicht mehr bearbeitet werden, oder auch für private interne Netze, auf die nur ein eingeschränkter Nutzerkreis Zugriff hat.

Zu guter Letzt gibt es noch die Ausnahmemöglichkeit der Richtlinie für Schulen und Kindergärten. Denken Sie an Schulwebsites gerade im Pflichtschulbereich oder Kin­dergartenwebsites. Das sind Websites, die von engagierten Lehrerinnen und Lehrern in ihrer Freizeit erstellt werden, die vielleicht auch von engagierten Eltern zur Verfü­gung gestellt werden, die sie in ihrer Freizeit erstellt haben, oder die im Rahmen von Projekten von Schülerinnen und Schülern erstellt werden. Das sind keine professio­nellen Websites, was aber für diesen Zweck auch nicht notwendig ist. Es sind meist eher statische Websites, die ein bisschen die Aktivitäten der Schule darstellen. Es geht jedenfalls nicht um Online-Verwaltungsfunktionen. Daher bedienen wir uns dieser Aus­nahmeregelung, weil wir es den Lehrern, den Eltern, den Schülern, die sich für die Website engagieren, nicht dadurch erschweren wollen, dass sie auch das noch um­setzen müssen. Ich glaube, Ausnahmen in diesem Umfang sind verhältnismäßig und dementsprechend auch gerechtfertigt.

Insgesamt ist das eine sehr positive Initiative, und ich bitte daher um Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)

17.43

Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Katharina Kucharowits. – Bitte.