18.45

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir behandeln hier die 19. Führerscheingesetz-Novelle und die 32. Straßenverkehrsordnungs-Novelle. Bevor ich aber auf die Inhalte eingehe, möchte ich mich beim Herrn Bundesminister bedanken.

Ich habe im Verkehrsausschuss einen Antrag eingebracht, der Mautflüchtlinge mit einem bestimmten Fahrzeugtypen, sogenannten Wohnmobilen, behandelt hat. Natür­lich war der Antrag sehr, sehr kurzfristig eingebracht, man konnte in der Schnelle des Ausschusses natürlich noch keine Entscheidung treffen, da es um eine bestimmte Bemautung gegangen ist. Der Herr Verkehrsminister hat zugesagt, dass ein Gespräch mit Vertretern des Ministeriums, der Asfinag, mir und noch anderen Parteienvertretern stattfinden werde. Ich muss sagen, das hat nach einer Woche schon stattgefunden, wir haben dieses Gespräch gestern gehabt.

Es ist dabei natürlich noch keine Lösung herausgekommen, denn so schnell geht das nicht, aber wir haben einmal unsere Erfahrungen ausgetauscht. Das deckt sich auch mit diesem Entschließungsantrag, der eingebracht wurde, denn letztendlich geht es in der Entschließung ja auch darum, einen Bericht über die Weiterentwicklung der Mautsysteme vorzulegen, wo man dann diesen Antrag, den ich auch eingebracht habe, mitbedenken kann.

Nun, meine Damen und Herren, zu diesen Anträgen: In der 19. Führerscheingesetz-Novelle gibt es an und für sich vier Punkte. Dabei handelt es sich um Maßnahmen gegen den in jüngster Zeit zunehmenden Betrug bei Führerscheinprüfungen, die Fest­legung des Befahrens der Rettungsgasse als Vormerkdelikt, dann die Vereinfachung der Prüfung der Verkehrszuverlässigkeit im Teilungsverfahren und auch die Verlage­rung der Verpflichtung zur Befolgung von Auflagen beim Lenken vom Kraftfahrgesetz ins Führerscheingesetz. Das sind also die Maßnahmen, die damit gesetzt werden.

Ich möchte heute auch eines erwähnen, was ich schon im Ausschuss gesagt habe: Das Befahren der Rettungsgasse durch mehrspurige und in gewissen Fällen auch durch einspurige Fahrzeuge, nämlich dann, wenn Einsatzfahrzeuge behindert werden, zum Vormerkdelikt zu erklären, hat natürlich unsere Zustimmung.

Im Sinne dessen hätte man aber, wir haben schon über die Straßenverkehrsordnung gesprochen, auch eines bedenken können – ich habe es im Ausschuss erwähnt –: Wenn wir einen Stau mit 15, 20 oder mehr Kilometern Länge haben – wie das in den Ferienzeiten meistens der Fall ist –, betrifft das natürlich die Lenker einspuriger Fahrzeuge ganz besonders, wenn sie mit ihren Helmen, mit ihrer Montur, die sie haben, im Stau stehen. Da wäre es gut gewesen, wenn wir ermöglicht hätten, dass sie in der Rettungsgasse im Schritttempo vorwärts fahren dürfen, damit sie am Stau vor­bei­kommen und nicht 20 Kilometer lang oder stundenlang in dieser Hitze stehen blei­ben müssen. Es hätte mich gefreut, wenn wir das geschafft hätten, wir haben es aber nicht geschafft.

Ich hoffe, dass das bei der nächsten Straßenverkehrsordnungs-Novelle, wo es hinge­hört, durchkommt. Ich glaube, wenn wir das gemacht haben, haben wir auch einen guten Beitrag für die Zweiradfahrer in Österreich geleistet. (Beifall bei der SPÖ.)

18.47

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch. – Bitte.