Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 67

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

stellen, den er bezahlt, der dann wiederum vor Ort prüft, und bekommt wieder nur den Bericht, den er wieder nicht prüfen kann. Er kann sich nur darauf verlassen.

Die Frage ist: Gibt man auch den Unternehmern die Möglichkeit, Herr Abgeordneter, bei Zweifeln der Finanz einen weiteren Wirtschaftsprüfer zu bestellen, der eben der Finanz – denn Betriebsprüfer dürfen in Unternehmen nicht prüfen – die Unterlagen vorlegt? Ich glaube, das ist nicht der Fall. Daher liegt hier eine Ungleichbehandlung vor. Dieser Umstand, dessen Beseitigung für Transparenz entscheidend ist, wird in Ihrem Antrag nicht angesprochen, bleibt nach wie vor aufrecht und führt dadurch auch zu keiner Transparenz. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Griss.)

Dass der Weg des Sand-in-die-Augen-Streuens weitergeht, zeigt auch der Umstand, dass man jetzt bei den Wahlwerbungskosten einen Transparenzsenat einrichtet, in den drei Personen nominiert werden, die aus den öffentlichen Meldungen erkunden können, wie hoch die Wahlwerbungskosten tatsächlich sein könnten und diesbezüglich eine Analyse machen. Die Stellungnahme wird einer Analyse unterzogen, und das wird dann auf der Webseite des Parteien-Transparenz-Senats veröffentlicht. Nur: Man darf nicht prüfen, man darf nicht hineingehen, das heißt, man legt nicht offen, wie hoch die Wahlwerbungskosten sind.

Nein, man macht einen Transparenzsenat, dessen Mitglieder dann die Zeitung lesen können und dann daraus schließen, dass die Kosten eigentlich höher sein könnten; und weil sie höher sind, machen sie einen Bericht, und der Bericht liegt dann dem Rechnungshof vor und der Rechnungshof darf wieder nicht prüfen. Ist das Trans­parenz? Ist das genau das, was man den Bürgerinnen und Bürgern verspricht? – Ist es nicht. Und genau das – dass man eine Parteienintransparenz schafft, vorbei am Rechnungshof, dass man keine originären Prüfrechte einräumt – zeigt, dass man keine Transparenz haben will, sondern im Gegenteil, dass man verschleiern will (Abg. Kuntzl: Machen Sie einen Antrag!), und das ist schädlich! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS.)

Dieser Antrag versteinert auch die bestehenden Umgehungskonstruktionen – das wur­de von Abgeordneten Gerstl bereits angesprochen –, indem jetzt nach dem Parteien­gesetz vorgesehen ist, dass es nur mehr nahestehende Organisationen sind, die auch rein statutarisch verankerte Kriterien haben. Das heißt, die inhaltliche beziehungsweise personelle Vernetzung ist nicht entscheidend. Also auch, wenn man personell vernetzt ist, wenn man inhaltlich mit einer Partei vernetzt ist, gilt das nicht mehr als nahe­stehende Organisation und man braucht demnach auch die dementsprechenden Angaben im Rechenschaftsbericht nicht auszuweisen. Ja, ist das transparent? Ist das das, was man den Menschen verspricht? (Abg. Kuntzl: Machen Sie einen Antrag! Wo ist Ihr Antrag?!) Das ist es nicht; und aus dem Grund sollte man da etwas tun! (Beifall bei der ÖVP.)

Der Antrag bringt auch einen nicht zu rechtfertigenden Bürokratieaufwand mit sich. Es ist nämlich nicht so, dass die Parteien, wenn sie mit staatsnahen Unternehmen Geschäfte abschließen, das auch anführen und dem Rechnungshof mitteilen; nein, der Rechnungshof muss von sich aus 6 000 Unternehmen in öffentlicher Hand fragen, ob sie mit politischen Parteien Geschäfte gemacht haben. Und dabei ist nur die Ge­samtsumme der Geschäfte bekannt zu geben, nicht aber die Summe des jeweils einzelnen Geschäfts. Das heißt, man kann die Preisangemessenheit nicht prüfen. Man schafft Bürokratie, um sehr wohl wiederum Transparenz zu vermeiden – und das ist nicht fair. (Beifall bei der ÖVP.)

Darüber hinaus werden auch Interpretationsspielräume, die zulasten der Transparenz gehen, nicht beseitigt. Dieser Antrag greift die Empfehlung des Rechnungshofes nicht auf, er greift die Empfehlungen von Experten nicht auf und er greift die Empfehlungen


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite