Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 66

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Ich berichtige tatsächlich, dass wir NEOS – denn Sie haben einen Zusammenhang mit NEOS hergestellt – innerhalb der ALDE massiv dagegen aufgetreten sind, dass diese Spenden angenommen werden. (Abg. Hofer: Geh bitte, das ist keine tatsächliche Berichtigung!) Die ALDE-Kommissarin Vestager hat – offensichtlich haben die Spenden nicht gewirkt – sich massiv (Zwischenrufe bei der FPÖ) für den Wettbewerb und gegen Google, Facebook und Co eingesetzt und die ALDE nimmt zukünftig keine Spenden mehr von Unternehmen an. (Abg. Hofer: Sehr schwach! – Rufe und Gegenrufe zwischen FPÖ und NEOS.)

11.00


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Moser. – Bitte.


11.00.35

Abgeordneter Dr. Josef Moser (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Parteiengesetz wurde im Jahr 2012 im Rahmen eines sogenannten Transparenzpaketes in Kraft gesetzt und es stellt sich daher jetzt die Frage, inwieweit mit diesem Paket die Zielsetzungen dieses Gesetzes auch tatsächlich umgesetzt worden sind, nämlich ob dem Versprechen des Gesetzgebers – Transparenz zu schaffen – auch Rechnung getragen worden ist. Der Rechnungshof, der heute mehrmals angesprochen worden ist, hat dieses Gesetz seit seiner Beschlussfassung im Jahr 2012 immer wieder ver­folgt – genauso wie auch die Experten – und aufgezeigt, wo es Transparenzlücken gibt.

Daher stellt sich die Frage, ob der Antrag, der heute von SPÖ, FPÖ und der Liste JETZT eingebracht wurde, der Zielsetzung des damaligen Gesetzes entspricht, näm­lich Transparenzlücken zu schließen und den Bürgerinnen und Bürgern zu vermitteln, wie die Gelder verwendet werden. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Die Analysen des Rechnungshofes seit dem Jahr 2012 zeigen auf, dass Umgehungs­konstruktionen möglich sind und Transparenz eben deshalb nicht gegeben ist. Man hat den Rechnungshof zwar einbezogen, damit er sein Testat abgibt, dass die Rechnungs­abschlüsse tatsächlich inhaltlich richtig sind, ihm aber keine Prüfrechte eingeräumt. Gleichzeitig sind Umgehungskonstruktionen möglich, die die Verantwortung aus dem Parteiengesetz der Transparenz entziehen. Daher stellt sich die Frage: Kann ein Sachverhalt wie im Ibizavideo mit diesem Antrag in Zukunft verhindert oder verun­möglicht werden?

Das Ergebnis ist, dass das nicht der Fall ist. Mit diesem Antrag – das ist leider be­dauerlich – streut man den Menschen Sand in die Augen, vermittelt ihnen, dass Trans­parenz geschaffen wird. Das Gegenteil ist der Fall! Es ist ein Transparenz­vermei­dungsantrag und das ist schade! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Griss.)

Betrachtet man nämlich diesen Antrag, dann kann man sehen, dass dem Rech­nungs­hof eben nicht gleichzeitig originäre Einschau- und Prüfrechte eingeräumt werden. Der Rechnungshof darf entgegennehmen, er darf formell prüfen und er darf auch veröf­fentlichen. Er soll aber auch gleichzeitig aussagen, ob der vorliegende Rechenschafts­bericht inhaltlich richtig und vollständig ist, nur darf er nicht prüfen.

Da bin ich schon bei Herrn Abgeordneten Matznetter, einem Wirtschaftsprüfer, dem ich die Frage stelle, ob er bei einem Unternehmer auch so vorgeht, wenn er – wie in dem Fall – Steuern nicht entsprechend verwendet oder die Finanzverwaltung diesbezüglich Zweifel hat. Nach dem Parteiengesetz werden zwei Wirtschaftsprüfer bestellt. Wenn der Rechnungshof prüfen will, ob ein Rechnungsabschluss den Gegebenheiten entspricht, darf er nicht selbst prüfen. Er muss einen weiteren Wirtschaftsprüfer be-


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