Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 83

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immer komplexer. Im Sinne einer Steigerung der Qualität ist es also gut und wichtig, wenn solche Verfahren zentral geführt werden.

Es wäre allerdings problematisch gewesen, wenn diese Bundesdisziplinarbehörde auch für die Beamtinnen und Beamten der Parlamentsdirektion, des Rechnungshofes und der Volksanwaltschaft zuständig gewesen wäre, denn dann hätte sozusagen gleichsam die Verwaltung die Gesetzgebung kontrolliert. Das wäre aus Gründen der Gewaltenteilung problematisch gewesen, und deshalb wird nun mit einer Ergänzung des Bundes-Verfassungsgesetzes für die Beamtinnen und Beamten der Parla­ments­direktion, des Rechnungshofes und der Volksanwaltschaft eine eigene Disziplinar­kom­mission eingerichtet.

Ein weiterer wesentlicher Punkt, ein Problem, das gelöst werden konnte, ist das des Vorrückungsstichtages. Das Problem verfolgt uns seit mittlerweile über zehn Jahren, und es wurde mehrmals versucht, dieses Problem zu lösen. In der Sache hat zuletzt der Europäische Gerichtshof am 8. Mai 2019 ausgesprochen, dass die Überleitung in ein neues Besoldungs- und Vorrückungssystem aus dem Jahr 2015 europa­rechts­widrig ist. Weiters sind die rückwirkende Abschaffung des Vorrückungsstichtages und die Limitierung der Anrechnung berufseinschlägiger Zeiten als europarechtswidrig erkannt worden.

Dieses Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofes ist unmittelbar anwendbar, solange keine europarechtskonforme Lösung vorliegt. Die Rechtsunsicherheit, die dadurch ent­steht, bringt entsprechende budgetäre Risiken mit sich. Es war deshalb äußerst drin­gend, im Interesse der Republik eine diskriminierungsfreie Rechtslage herzustellen.

Mit dieser Novelle haben wir eine gemeinsame Lösung dieses Problems geschafft. Zum einen wird der Vorrückungsstichtag nun nicht mehr an den 18. Geburtstag anknüpfen. Die Schulzeit wird einheitlich ab dem 1. September der 12. Schulstufe angerechnet, und die Zeiten, die im öffentlichen Interesse angerechnet werden, sind nunmehr unbeschränkt. Weiters werden künftig alle Formen des Präsenz- aber auch des Zivildienstes im Ausmaß der tatsächlich absolvierten Zeiten angerechnet. Damit werden die Altersdiskriminierung und auch der Widerspruch zur Arbeitnehmer­freizügig­keit beseitigt.

Die Kosten dafür betragen circa 60 Millionen Euro pro Jahr und einmalig 165 Millionen Euro für Nachzahlungen. Sie stehen aber in absolut keinem Verhältnis zu den Kosten, die ohne diese Regelung, die wir getroffen haben, hätten entstehen können. Deshalb möchte ich mich bei Herrn Finanzminister Eduard Müller ganz herzlich bedanken, dass es möglich war, diese Lösung in so kurzer Zeit zu finden. (Beifall bei der ÖVP.)

Im letzten Ausschuss wurde ein gemeinsamer ÖVP-FPÖ-SPÖ-Antrag eingebracht, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, Justizwachebeamten mit besonders belastender Tätigkeit einen Zugang zur Schwerarbeitspension zu ermöglichen. Es ist dies eine Anerkennung dieser menschlich schwierigen, persönlich belastenden und auch gefährlichen Tätigkeit, die unsere Justizwachebeamtinnen und ‑beamten in unser aller Interesse ausüben, um unsere Sicherheit zu gewährleisten. Sie haben es tag­täglich mit Menschen zu tun, die aus verschiedensten Gründen hinter Gittern sitzen, Menschen, die oft nicht zimperlich und schon gar nicht zartbesaitet sind.

Ich selbst habe in den letzten Monaten einige Justizanstalten in Österreich besucht. Die Arbeit dort ist keine einfache. Viele – die überwiegende Anzahl – der teilweise schwierigen Insassen sind nicht aus Österreich, viele sprechen kein Deutsch, einige sind nicht berechenbar. Es hat mir größten Respekt abgerungen, wie die Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter der Justizwache mit den täglichen Anforderungen und Herausforderungen umgehen und wie sie diese bewältigen. – Hut ab und vielen Dank für diesen Einsatz!. (Beifall bei der ÖVP.)

 


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