Sie passen zum einen darauf auf, dass unsere Gesellschaft vor Verbrechern geschützt wird, andererseits aber, und das ist auch ein ganz wichtiger Punkt, leisten sie einen wesentlichen Beitrag zur Resozialisierung dieser Menschen – zum Beispiel in Betrieben –, sodass diese wieder ein Teil der Gesellschaft werden können. Dazu reicht es nicht, bloß ein Aufpasser zu sein, sondern das braucht auch Empathie und Einfühlungsvermögen.
Ich bedanke mich dafür, dass das möglich war, und freue mich auf breite Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
11.59
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Angela Lueger. – Bitte.
Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Fernsehschirmen! Die zweite BDG-Novelle: Nun ist sie da.
Wir hatten zuerst die Trägerrakete. Die Trägerrakete war die Beschäftigung mit den Disziplinarkommissionen – mein Kollege hat sie im Vorfeld schon genannt –, und zwar mit der Problematik, dass für die Disziplinarkommissionen immer weniger Beamte zur Verfügung gestanden sind, es immer kompliziertere Verfahren gab und dadurch in kleinen Einheiten nur sehr wenige Verfahren möglich waren, wodurch es oft zu Fehlentscheidungen kam, von denen man durchaus sagen kann, dass sie zum Schaden der einzelnen Bediensteten, aber auch zum Schaden der Disziplinarkommission, die das damals gemacht hat, waren.
Es hat ganz einfach die Routine gefehlt, weswegen man die Entscheidung getroffen hat, aus diesen Verfahrensfehlern zu lernen, aus diesen vereitelten Ergebnissen, die ja dann zulasten der Bediensteten waren, auch zu lernen und etwas daraus zu machen. Die Novelle ist auf eine Empfehlung des Rechnungshofes zurückgegangen, der empfohlen hat, das Disziplinarwesen für Bundesbedienstete zu vereinheitlichen.
Die Behörde selbst soll im Bundesministerium für öffentlichen Dienst angesiedelt sein. Sie löst somit eine Vielzahl von Kommissionen ab. Sie bietet dann auch eine bessere Möglichkeit, die Fälle abzuarbeiten, indem man dann auch noch eine begleitende Schulung mitmacht; daher wird die Qualität dieser Entscheidungen sicherlich eine bessere sein.
Aus verfassungsrechtlichen Gründen, besonders im Hinblick auf die Gewaltenteilung – das hat mein Kollege ebenfalls schon erwähnt –, sollen die Disziplinarangelegenheiten von Beamten der Parlamentsdirektion, des Rechnungshofes und der Volksanwaltschaft aus dem BMÖDS herausgenommen und bei der Parlamentsdirektion angesiedelt werden. Ein kleiner Punkt, der auch noch in dieser Novelle drinnen war, betrifft die Personalvertretungswahlen, die im Herbst anstehen. Es wurden ja mit 1.4.2019 vollzogene Organisationsänderungen durchgeführt, die nun natürlich noch für die Wahlen anzupassen sind.
Für den wesentlichen Teil dieser Novelle sage ich noch einmal recht herzlichen Dank, Herr Minister. Nicht, dass der Herr Beamtenminister Vorteile für Beamte schafft, aber Sie haben mit dieser Vorlage mitgeholfen, dass für Österreich kein höherer finanzieller Schaden entsteht, indem eben diese Novelle geschaffen wurde.
Wie gesagt beschäftigen uns die Vordienstzeiten schon seit über zehn Jahren, nämlich seit dem ersten Urteil des EuGHs – das war damals das Urteil Hütter. Man hat Sanierungsversuche gemacht, zum Beispiel bei der Besoldungsreform 2015, betreffend die aber der EuGH wieder entschieden hat, dass die Altersdiskriminierung nicht beseitigt
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