ist. Das jüngste Urteil, das wir nun erhalten haben, vom 8.5.2019, bezieht sich darauf, dass die Anrechnung von Zeiten aus der Privatwirtschaft, die bis dato ja mit zehn Jahren gedeckelt waren, gegen die ArbeitnehmerInnenfreizügigkeit im Unionsrecht verstößt.
Es gibt daher eine Menge an Aufgaben, die dann im Zuge dieser Reform zu erfüllen sind. Das wird eine große Herausforderung für alle Personalstellen, die das zu behandeln haben, denn rund 70 Prozent aller Bediensteten im Bundesdienst, die bereits vor dem 31. August 2010 im Dienst gestanden sind, sind davon betroffen. Sie alle werden amtswegig überprüft. Sie erhalten darüber eine schriftliche Mitteilung und haben auch noch die Möglichkeit, eine Einspruchsfrist von sechs Monaten in Anspruch zu nehmen.
Pensionistinnen und Pensionisten, die seit 2016 im Ruhestand sind, also all jene, die ab 2016 nicht mehr in einem Dienstverhältnis mit dem Bund standen, müssen einen Antrag stellen. Es wird eine große Herausforderung, das alles abzuarbeiten. Man hat aber einen Verjährungsverzicht eingeführt – festgelegt mit 1.5.2016 –, damit da keine Fehler passieren können. Anträge, die derzeit bereits bei Gericht liegen, werden auch vom Gericht enderledigt und nicht mehr amtswegig aufgegriffen. Präsenz- und Zivildienst, die bis dato nur mit sechs Monaten angerechnet wurden, werden jetzt im vollen Ausmaß angerechnet.
Ich bin sehr froh, dass wir mit dem Antrag betreffend „Aufhebung der Bezugskürzung während der vorläufigen Suspendierung“ zu einer Einigung gekommen sind, und zwar betreffend § 112 Abs. 1 Z 3, in dem es um das Ansehen des Amtes geht. Es sind da viele Kolleginnen und Kollegen betroffen. Ich glaube, dass das durchaus eine positive Hilfestellung für sie sein kann. Des Weiteren halte ich – da kann ich meinen Vorredner auch nur unterstützen – die Eröffnung eines Zugangs von Justizwachebeamten zur Schwerarbeitsregelung, die derzeit nur für Exekutivorgane und Soldaten vorgesehen war, für eine gute Entscheidung.
Ich hoffe auf jene breite Zustimmung, die wir auch in der Ausschusssitzung hatten, und hoffe, dass das Gesetz nun auch vor dem Europäischen Gerichtshof hält. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Plessl.)
12.05
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Werner Herbert. – Bitte.
Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörer und Zuhörerinnen! Der öffentliche Dienst garantiert Stabilität und Sicherheit im Staatsgefüge und verdient daher nicht nur unsere Wertschätzung, sondern auch moderne, bedarfsgerechte und faire Arbeitsbedingungen.
Die FPÖ hat sich immer zum öffentlichen Dienst bekannt. Im Zuge unserer Regierungsbeteiligung haben wir unter freiheitlicher Federführung durch das BMÖDS unter der Führung des damaligen Bundesministers und Vizekanzlers Heinz-Christian Strache insgesamt vier Dienstrechtsnovellen vorgelegt, die großteils mit sehr großen Mehrheiten oder sogar einstimmig angenommen wurden. Diese nunmehr vorliegende Dienstrechtsnovelle ist quasi die letzte Vorlage aus dem BMÖDS aus dieser damaligen Zeit der Regierungsbeteiligung.
Inhaltlich wurde diese Dienstrechtsnovelle von meinen Vorrednern schon sehr ausführlich dargelegt. Ich beschränke mich daher auf die Nennung der wesentlichsten und wohl auch wichtigsten für die öffentlich Bediensteten wahrnehmbaren Umstände.
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