Zum einen ist das die Schaffung der neuen Bundesdisziplinarbehörde, die in Absprache mit den betroffenen Ministerien, aber auch auf Empfehlung des Rechnungshofes unter Berücksichtigung der ressortspezifischen Umstände wie auch militärischer Standesregeln wohl, wie ich meine, eine neue Qualität in die Disziplinarrechtsprechung bringen und auch mehr Rechtssicherheit und vor allem mehr Transparenz bei den Bediensteten im öffentlichen Dienst schaffen wird.
Zum anderen ist das die bereits erwähnte Vordienstzeitenregelung. Nach mehreren Verurteilungen durch den EuGH über mittlerweile zehn Jahre hinweg und – das darf man auch nicht unerwähnt lassen – nach mehreren nicht erfolgreichen Sanierungsversuchen von Vorgängerbundesregierungen liegt nun endlich ein fairer Vorschlag vor, wie man nicht nur das Problem der Altersdiskriminierung im öffentlichen Dienst – die der EuGH ja mehrmals festgestellt hat – endgültig einer guten und fairen Lösung zuführt, sondern es werden auch den betroffenen Bediensteten unter Berücksichtigung einer dreijährigen Frist jene in der Vergangenheit nicht zuerkannten Gehaltsvorteile endlich in Form von Vorrückungen in den Gehaltssprüngen zuerkannt. (Beifall bei der FPÖ.)
Der dritte große Punkt – das wurde auch schon erwähnt – ist die Öffnung der Schwerarbeitsregelung für unsere Justizwachebeamtinnen und -beamten. Das ist ein guter, ein wichtiger Schritt, wie ich meine, weil diese ja auch jene wichtigen Exekutivaufgaben wahrnehmen, die bisher nur den Polizistinnen und Polizisten sowie den Soldatinnen und Soldaten unter gewissen Voraussetzungen zugebilligt wurden. Ich meine, dass es da eine gute und gerechte Lösung für die Justizwachebeamten gibt.
Diese Dienstrechtsnovelle setzt den erfolgreichen Weg, den die FPÖ im öffentlichen Dienst in der vorherigen Bundesregierung eingeschlagen hat, einmal mehr fort. Sie hat das getan, was damals notwendig war, nämlich nicht nur unter Berücksichtigung einer drohenden massiven Pensionierungswelle jene Planstellen zu schaffen und sicherzustellen, die einen personellen Super-GAU im öffentlichen Dienst verhindern, sondern auch dem öffentlichen Dienst eine besondere Wertschätzung und besondere Unterstützung auszusprechen.
Diese besondere Wertschätzung und diese besondere Anerkennung seitens der FPÖ zeigt sich in vielen bereits erfolgten guten und wichtigen Maßnahmen für die öffentlich Bediensteten, sei es die Schaffung eines Rechtsanspruches auf angemessene Hilfeleistungen bei Arbeits- und Dienstunfällen im Sinne einer Ausweitung des Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetzes, die Einführung der Wiedereingliederungsteilzeit, die verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten für Beamtinnen, die Flexibilisierung der Telearbeitszeit, die Weiterentwicklung der Fachkarrieren im öffentlichen Dienst, eine Beschleunigung und Optimierung des Aufnahmeverfahrens im öffentlichen Dienst, aber vor allem auch ein besonders fairer Gehaltsabschluss für das heurige Jahr.
Das alles zeigt nicht nur den erfolgreichen Weg, der für unsere öffentlich Bediensteten in den vergangenen Jahren im BMÖDS eingeschlagen wurde, sondern auch, welche Wertschätzung dem öffentlichen Dienst unter der freiheitlichen Handschrift eines freiheitlichen Ministers entgegengebracht wurde. Mit dieser 2. Dienstrechts-Novelle 2019 wird dieser erfolgreiche Weg fortgesetzt. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich darf abschließend noch folgenden Entschließungsantrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Werner Herbert, Mag. Friedrich Ofenauer, Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aufhebung der Bezugskürzung während der vorläufigen Suspendierung“
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