Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der zuständige Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport wird aufgefordert, die im § 112 Abs 4 BDG 1979 zwangsläufig vorgesehene Bezugskürzung im Fall von vorläufigen Suspendierungen gem. § 112 Abs. 1 Z. 3 entfallen zu lassen.“
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Nur zum besseren Verständnis, worum es da geht: Bei Suspendierungen – auch bei vorläufigen Suspendierungen – ist jedenfalls die sofortige zwangsweise Kürzung der Bezüge erforderlich. Das ist einzusehen, wenn sich ein Beamter schwerer strafrechtlicher Vergehen schuldig macht und dafür entweder in U-Haft genommen wird oder bei bestimmten schweren Amtsdelikten Anklage erhoben wird.
Kritisch sehen wir das, wenn es lediglich darum geht, dass die Interessen des Dienstes, wie es im Dienstrecht so schön heißt, oder auch das Ansehen des Amtes als gefährdet gesehen werden. Wir meinen, dass es da durchaus zulässig ist, die endgültige Entscheidung einer Disziplinarbehörde abzuwarten, die zwar laut Gesetz eigentlich innerhalb eines Monats gefällt werden sollte, die aber, wie die Erfahrung zeigt, praktisch durchaus längere Zeiträume benötigt , um eben Beamte, die fälschlicherweise beschuldigt wurden, eine Dienstpflichtverletzung begangen zu haben, nicht in einen negativen finanziellen Strudel kommen zu lassen.
Alles in allem, denke ich, war die Arbeit der FPÖ in der vorangegangenen Bundesregierung wichtig und notwendig. Zum einen hat sie nicht nur viele Probleme im öffentlichen Dienst gelöst und viele notwendige Reformschritte umgesetzt, sondern zum anderen die Wertschätzung gegenüber den Bediensteten im öffentlichen Dienst auch tatsächlich und augenscheinlich gezeigt. Das heißt, wir haben nicht nur sprichwörtlich von der Verwaltungsreform gesprochen, sondern diese zum Wohle der Bediensteten im öffentlichen Dienst auch umgesetzt. (Beifall bei der FPÖ.)
Abschließend darf ich mich für die gute und professionelle Arbeit der öffentlich Bediensteten für die Republik, für die Bürger und Bürgerinnen in unserem Land recht herzlich bedanken. Sie leisten gute, erfolgreiche und hochprofessionelle Arbeit für die Allgemeinheit. Das kann nicht genug wertgeschätzt werden. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
12.14
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Werner Herbert, Mag. Friedrich Ofenauer, Angela Lueger und weiterer Abgeordneter
betreffend Aufhebung der Bezugskürzung während der vorläufigen Suspendierung
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 16 Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (625 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Poststrukturgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2019) (675 d.B.), in der 86. Sitzung des Nationalrates, XXVI. GP, am 3. Juli 2019
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