Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Klubobmann Wöginger zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Kollege Wittmann hat soeben behauptet, dass der Nationalrat keine Gesetze mehr beschließen könne.
Ich zitiere aus dem Antrag, der soeben diskutiert wird: „Außer bei Gefahr im Verzug kann nach Anordnung der Wahl durch die Bundesregierung der Nationalrat keine Gesetzesbeschlüsse fassen, die nicht den mittelfristigen Haushaltsplanungen von Bund, Länder, Gemeinden sowie Sozialversicherungsträger entsprechen.“
Das steht in diesem Antrag, und das heißt, dass wir nicht wollen, dass das Geld zum Fenster hinausgeschmissen wird, weil das die nachkommenden Generationen belastet. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Krainer: Ist ja unglaublich! – Weiterer Ruf bei der SPÖ: Ist ja unglaublich!)
12.46
Präsidentin Doris Bures: Dann gehen wir in der Debatte weiter.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Harald Stefan. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich versuche einmal, aus diesem Antrag das Positive herauszulesen. Offenbar ist damit gemeint, man soll in hektischen Vorwahlzeiten keine unausgegorenen Beschlüsse fassen, die viel Geld kosten. Insofern teile ich diese Intention und unsere Fraktion sieht das genauso. Allerdings, Herr Kollege Klubobmann und auch Frau Kollegin Niss, dass das verfassungswidrig ist, ist Ihnen sicherlich völlig bewusst. Ich glaube, Sie sind eh froh, dass wir das heute ablehnen, damit es nicht vor den Verfassungsgerichtshof kommen muss. (Beifall bei FPÖ, SPÖ und JETZT.)
Dass der Nationalrat einen Beschluss fasst, dass er unter bestimmten Bedingungen – Sie haben schon recht, es ist eine Einschränkung dabei, aber trotzdem – Beschlüsse nicht fassen darf, ist schlicht und einfach Unsinn, mit Verlaub gesagt, und ist auf jeden Fall verfassungswidrig. Wir werden heute dagegenstimmen und diesen Antrag zu Fall bringen, aber er wäre sonst vom Verfassungsgerichtshof sowieso aufgehoben worden.
Die Intention finde ich aber, wie gesagt, grundsätzlich richtig. Wir als FPÖ sind ja weiter gegangen als die ÖVP, wir haben gesagt: Beschlüsse, die wir in der gemeinsamen Koalition gefasst haben, heben wir nicht mehr auf. – Auch für uns waren immer wieder Kompromisse dabei, mit denen wir, wie bei Kompromissen immer, nicht hundertprozentig glücklich waren. Sie haben diesen Weg leider verlassen und haben auch einen Beschluss gefasst. Wie Frau Kollegin Niss gerade richtig gesagt hat, geht es auch darum, ob man Unternehmer belastet. Sie haben gestern leider einen Beschluss gefasst, durch den man Unternehmer in der Gastronomie belastet. (Beifall bei der FPÖ.)
Die stehen zwar nicht im internationalen Wettbewerb, aber sie schaffen immerhin Arbeitsplätze und sind hier, arbeiten hier und verdienen ihr Geld, haben sich auf den Gesetzgeber eingestellt, haben sich darauf verlassen, dass es eine gewisse Stabilität gibt, haben sich wahrscheinlich auch auf diese Regierung verlassen und auf die Parteien, die dabei mitgewirkt haben.
Sie haben also der Belastung der Gastronomie zugestimmt, und Sie haben vor allem auch eines gemacht, und das ist meines Erachtens eben kein gutes Zeichen: Sie haben etwas, das wir in der Koalition gemeinsam beschlossen haben, wieder aufge-
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