5. In Artikel 10 Z 8 wird in der Novellierungsanordnung die Paragraphenbezeichnung „§ 36 Abs.5“ durch die Paragraphenbezeichnung „§ 36 Abs. 5“ ersetzt.
6. In Artikel 10 Z 9 wird in § 37 Abs. 3 im ersten Satz das Wort „zuständigen“ durch das Wort „zuständige“ ersetzt.
7. In Artikel 10 Z 14 wird in § 43 Abs. 3 im ersten Satz das Wort „zuständigen“ durch das Wort „zuständige“ ersetzt.
8. In Artikel 12 Z 4 wird die Paragraphenbezeichnung „§ 70 Abs.1“ durch die Paragraphenbezeichnung „§ 70 Abs. 1“ ersetzt.
9. In Artikel 14 Z 2 wird der Novellierungsanordnung ein Doppelpunkt angefügt.
10. In Artikel 16 Z 11 wird in § 3 Abs. 2 im dritten Satz das Wort „Ihrem“ durch das Wort „ihrem“ ersetzt.
11. In Artikel 16 Z 40 wird in § 24 Abs. 6 im letzten Satz die Wortfolge „es denn“ durch die Wortfolge „es sei denn“ ersetzt.
12. In Artikel 16 Z 47 wird in § 32b nach dem Verweis „gemäß § 32a Abs. 1“ das Wort „zu“ eingefügt.
13. In Artikel 16 Z 48 wird in § 33 Abs. 1 der fettgedruckte Punkt am Ende des ersten Satzes durch einen Punkt im Normalformat ersetzt.
14. In Artikel 16 Z 48 wird in § 33 Abs. 6 Schlussteil die Wortfolge „dass diese Anforderungen“ durch die Wortfolge „dass diese Behörden Anforderungen“ ersetzt.
15. In Artikel 16 Z 55 wird in § 43 Abs. 4 der Verweis „§9a samt Überschrift“ durch den Verweis „§ 9a samt Überschrift“ ersetzt und die Wortfolge „Änderungen des Inhaltsverzeichnis“ durch die Wortfolge „Änderungen des Inhaltsverzeichnisses“ ersetzt.
16. Die Artikelbezeichnung des auf den Artikel 16 folgenden Artikels wird von „Artikel 3“ auf „Artikel 17“ geändert.
17. In Artikel 17 (neu) wird in Z 1 nach dem Verweis „§ 5“ ein Leerzeichen eingefügt.
18. In Artikel 17 (neu) Z 2 entfällt in der Novellierungsanordnung das Wort „wird“.
19. In Artikel 17 (neu) Z 16 wird in § 5 Abs. 5 die Wortfolge „Bundesanstalt Statistik Austria“ durch die Wortfolge „die Bundesanstalt Statistik Österreich“ ersetzt.
20. In Artikel 17 (neu) Z 17 wird in § 5 Abs. 6 im letzten Satz die Wortfolge „zwei wöchigen“ durch das Wort „zweiwöchigen“ ersetzt.
21. In Artikel 17 (neu) Z 18 wird in § 5a Abs. 1 Z 4 lit. c der Verweis „Z 2 lit. b“ durch den Verweis „lit. b“ ersetzt.
22. In Artikel 17 (neu) Z 34 wird in § 12 Abs. 5 nach dem Wort „Mitgliedstaaten“ das Wort „zu“ eingefügt.
23. In Artikel 17 (neu) Z 37 wird in § 13 Abs. 3 erster Satz nach dem Wort „Form“ das Wort „zu“ eingefügt.
24. In Artikel 17 (neu) Z 47 entfällt vor dem Wort „durch“ das Wort „wird“.
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite