Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 106

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Begründung

Mit diesem Abänderungsantrag sollen offenbare Redaktionsversehen behoben bzw. sprachliche Klarstellungen vorgenommen werden.

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der Antrag wurde in seinen Grundzügen erläutert, wurde ausgeteilt, ist ordnungsgemäß unterfertigt und steht somit mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Rossmann. – Bitte schön, Herr Abge­ordneter.


13.13.12

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (JETZT): Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! Hohes Haus! Mit dem Börsegesetz und mit dem EU-Finanz-Anpassungsgesetz werden wichtige Richtlinien umgesetzt, es geht da um wichtige Dinge.

Ich beginne einmal mit dem Börsegesetz, denn aus den Ausführungen meiner Vorred­ner ist ja eigentlich nicht hervorgegangen, worum es da inhaltlich wirklich geht. Ich finde, dass dem, was hier ausgeführt wurde, insbesondere vom Kollegen Krainer, nie­mand folgen konnte. Das hat seine Gründe, ich verstehe das schon. (Abg. Krainer: Ich habe nicht über das Börsegesetz gesprochen, da spricht der Kollege!) – Ja, ich weiß, du hast über das EU-Finanz-Anpassungsgesetz geredet, das ist schon richtig.

Worum geht es denn bei dieser Aktionärsrechterichtlinie und beim Börsegesetz? – Da geht es darum, dass für mehr Transparenz bei institutionellen Anlegern gesorgt wird. Das ist ein wichtiger Punkt. Es geht aber auch darum, dass die Gesellschaft ihre Aktionäre identifizieren können soll – know your shareholder! Sie soll sie aber nicht nur identifizieren können, sondern sie soll auch mit ihnen kommunizieren können. Das sind wichtige Dinge, die wir prinzipiell natürlich befürworten, aber im Rahmen der Debatte im Finanzausschuss sind ja erstaunliche Dinge zum Vorschein gekommen, auf die ich nun kurz eingehen möchte.

Die Richtlinie erlaubt ja die Einführung einer Schwelle, ab der Gesellschaften das Recht haben, ihre Aktionäre zu identifizieren, und die Schwellenwerte liegen in der Richtlinie zwischen 0,1 und 0,5 Prozent. Das bedeutet nichts anderes als: Wer weniger Aktien beziehungsweise Stimmrechte als den Schwellenwert hat, darf nicht identifiziert werden.

Es gab den Ministerialentwurf, und im Ministerialentwurf war eine Schwelle von 0 Pro­zent vorgesehen, und dann gab es die Regierungsvorlage, und darin war plötzlich ein Schwellenwert von 0,5 Prozent vorgesehen. Jetzt stellt sich natürlich die Frage: Was ist da zwischen dem Ministerialentwurf und der Regierungsvorlage passiert und warum wurde gerade der oberste Schwellenwert genommen und nicht ein deutlich niedriger?

In Wirklichkeit gibt es keinen Grund dafür, diesen Schwellenwert so hoch festzulegen. Man ist da meilenweit von den Kleinanlegern entfernt. Nehmen wir als Beispiel die OMV und legen die Schwelle von 0,5 Prozent an, so bedeutet das einen Aktienwert von 70 Millionen Euro, der nun eine Identifizierung vermeiden kann.

Herr Finanzminister! Sie haben in der Ausschussdebatte diesen Schwellenwert mit 0,5 Prozent dahin gehend begründet, dass man Gold Plating vermeiden will. Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, was das mit Gold Plating zu tun hat. Das war aus­schließlich eine politische Entscheidung – tut mir leid, sorry! Einer solch politischen Entscheidung für einen Schwellenwert – wo andere im Begutachtungsverfahren einen deutlich niedrigeren vorgeschlagen haben, beispielsweise der Rechtsanwalts­kammer-


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