tag mit 0,1 Prozent, und dann am Ende des Tages 0,5 Prozent herauskommen –, einem solchen Gesetzentwurf kann ich meine Zustimmung nicht erteilen, obwohl ich noch einmal betonen möchte, dass es im Prinzip um richtige, wichtige Dinge geht.
Zum EU-Finanz-Anpassungsgesetz: Dazu hat es, das möchte ich einmal grundlegend anmerken, einen §-27-Antrag gegeben, den wir 30 Stunden vor Beginn der Sitzung des Finanzausschusses übermittelt bekommen haben, 155 Seiten technische Ausführungen – unzumutbar, dass das irgendjemand durcharbeiten, geschweige denn nachvollziehen kann. Es wäre Zeit gewesen, rechtzeitig eine Regierungsvorlage in die Wege zu leiten – Herr Finanzminister, ich habe das schon im Ausschuss gesagt –, dann hätten wir etwa zehn Tage Zeit gehabt, um diese 155 Seiten durchzuarbeiten. So haben wir das nicht gehabt, sondern eine wesentlich kürzere Frist zwischen der Sitzung des Finanzausschusses, in der wir das diskutiert haben, und der heutigen Sitzung.
Sie, Herr Finanzminister, haben uns dann – das ist meine zweite Anmerkung – im Finanzausschuss erklärt, dass in diesem Antrag – dieser Umsetzung der fünf EU-Richtlinien – nur jene Teile zusammengezogen worden sind, die für die Umsetzung dieser Richtlinien essenziell sind. Wir haben natürlich mit diesem 155-seitigen Konvolut ein bisschen gearbeitet und unter anderem feststellen müssen, dass dem nicht so ist.
Wir haben feststellen müssen, dass auf Ihr Wort kein Verlass ist, Herr Finanzminister! Warum? – Der Antrag enthält nämlich Elemente, die für die Umsetzung der Richtlinien irrelevant sind, wie beispielsweise im Artikel 17 die Einführung eines sogenannten Compliance-Packages, das keineswegs ein Teil der 5. Geldwäscherichtlinie ist.
Was meine ich, wenn ich von Compliance-Packages spreche? – Das ist die Möglichkeit der Übermittlung der zur Feststellung und Überprüfung von wirtschaftlichen Eigentümern erforderlichen Dokumente an das zentrale Register. Das führt auf der einen Seite zwar zu einem reduzierten Aufwand für die Beteiligten, das ist schon richtig, auf der anderen Seite besteht aber natürlich die Sorge, dass es durch externe Anbieter bei der Anlegung dieser Packages zu einem qualifizierten race to the bottom kommen könnte.
Ich erinnere mich noch, das war ja eines der Steckenpferde Ihres Vorgängers, des Finanzministers Löger. Er hat diese Compliance-Packages verfolgt und das ist nichts anderes als ein Zuckerl für die Industrie. Herr Finanzminister, ich habe eh schon versucht, das im Ausschuss auch anzudeuten: So geht das nicht! Zuckerl für die Industrie einzuarbeiten finde ich deshalb ärgerlich, weil es gerade auch in dem EU-Finanz-Anpassungsgesetz um wichtige Umsetzungen im Zusammenhang mit der 5. Geldwäscherichtlinie geht. Das ist sehr wichtig, das ist sehr zentral, dem würden wir gerne zustimmen, ebenso wie beispielsweise erhöhten Transparenzbestimmungen im Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Eigentümerregister.
Aus diesen hier erläuterten Gründen werden wir weder dem Börsegesetz noch dem EU-Finanz-Anpassungsgesetz unsere Zustimmung erteilen. – Vielen Dank. (Beifall bei JETZT.)
13.20
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Brückl. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Frau Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Dass es sich bei dieser Änderung, dieser Novellierung des Börsegesetzes 2018 um eine sehr technokratische Materie handelt, haben meine Vorredner ja nicht nur erwähnt, sondern auch bewiesen. Ich möchte zwei wesentliche Ziele der Richtlinie herausgreifen, das ist zum einen die
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