Sie alle wissen, wir hatten uns in der Koalition vorgenommen, eine Steuerreform in Etappen durchzuführen, und wir haben uns trotz des Auseinandergehens der Koalition und der bevorstehenden Neuwahlen dazu entschlossen – auch dafür ein Danke, speziell dir, Hubert Fuchs, aber auch deinen Kolleginnen und Kollegen –, die erste Etappe doch noch durchzuführen, also die Entlastung der Geringverdiener, die Anhebung der Grenze bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern, die Umrechnung der Normverbrauchsabgabe bei den Autos, auch alle Punkte betreffend Ökologisierung wie Vorsteuerabzug für E-Fahrräder, Abschaffung der Eigenstromsteuer für Photovoltaikanlagen, auch das Digitalsteuerpaket, vieles weitere mehr und nicht zuletzt die Neuordnung der Bundesfinanzverwaltung – ein Projekt, an dem ja gerade der amtierende Finanzminister in seiner vorherigen Beamtenfunktion nicht nur maßgeblich mitgewirkt hat, sondern für das er auch verantwortlich war; ein Riesenprojekt, das nun doch noch umgesetzt werden kann. – Vielen herzlichen Dank in diesem Zusammenhang für die sehr gute Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium, mit dir, Herr Finanzminister, und deinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Noch einmal an deine Adresse, Hubert Fuchs: Danke für die sehr konstruktiven Verhandlungen in den letzten Tagen und Wochen. Wie gesagt danke ich im Zusammenhang mit diesen Gesetzesmaterien auch den Kollegen Schellhorn und Krainer herzlich. Es geht, wie man sieht, im Parlament auch auf diese Weise. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
13.13
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Karlheinz Kopf, MMag. DDr. Hubert Fuchs
Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht und Antrag des Finanzausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union und das Bundesgesetz über das öffentliche Anbieten von Wertpapieren und anderen Kapitalveranlagungen erlassen werden sowie die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Börsegesetz 2018, das Alternativfinanzierungsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, das Glücksspielgesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert werden (EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 – EU-FinAnpG 2019) (644 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
1. In Artikel 1 wird in § 15 Abs. 2 Z 3 das Wort „Streifrage“ durch das Wort „Streitfrage“ ersetzt.
2. In Artikel 1 wird in § 66 im ersten Satz das Wort „Streitfrag“ durch das Wort „Streitfrage“ ersetzt.
3. In Artikel 2 wird in § 7 Abs. 1 nach dem Wort „Beifügung“ ein Leerzeichen eingefügt.
4. In Artikel 10 Z 4 wird in § 31 Abs. 3 im ersten Satz das Wort „zuständigen“ durch das Wort „zuständige“ ersetzt.
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