mal, in zehn Tagen diese 155 Seiten zu analysieren. Das ist die Analyse, die wir haben. Ich wollte auch nur unser Abstimmungsverhalten darlegen und erklären, wo wir zustimmen und welche Artikel wir ablehnen. Es wird dann aufgrund dieser von uns abgelehnten Artikel eine Reihe von getrennten Abstimmungen geben. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
13.07
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Kopf. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man sich auf dem Kapitalmarkt bewegt, dann braucht es für alle Seiten auf der einen Seite Transparenz und auf der anderen Seite Kontrolle, es braucht Fairness, was die Regulatorien betrifft, und es braucht vor allem auch ein strenges Auge auf Fragen wie Geldwäsche und auch Steuerhinterziehung.
Deswegen war es uns natürlich wichtig, diese EU-Richtlinie und auch diese EU-Verordnung in nationalen Gesetzen umzusetzen. Wir sind da schon recht spät dran. Ich kann es mir ersparen, das inhaltlich – Kollege Krainer hat das dankenswerterweise sehr detailliert gemacht – noch einmal zu erläutern. Wir sind da schon recht spät dran, was die EU-Fristen für die Umsetzung anlangt, und laufen schon Gefahr eines Verfahrens beziehungsweise sind schon in einem Vertragsverletzungsverfahren. Es ist also Eile geboten.
All diese Gesetzesmaterien waren schon in unterschiedlicher Konstellation in Begutachtung, sodass man mit gutem Gewissen sagen kann: Es sind keine Schnellschüsse, sondern es sind wohlüberlegte Dinge – allerdings nun in zwei Gesetze verpackt, zum einen in das Börsegesetz und zum anderen in das EU-Finanz-Anpassungsgesetz.
Ich bedanke mich zunächst einmal bei unserem ehemaligen Koalitionspartner für die sehr konstruktive gemeinsame Erarbeitung dieser zwei Pakete. Ich bedanke mich aber auch bei den NEOS, bei Kollegen Schellhorn, für die sehr konstruktive Mitarbeit und Unterstützung und nicht zuletzt bei Kollegen Krainer, und zwar nicht nur für die detaillierte Erläuterung, sondern auch dafür, dass er uns erklärt hat, warum sie in großen Teilbereichen dieser Gesetzentwürfe mitgehen können und warum das in einigen Bereichen nicht möglich ist.
Ich bin froh, dass es uns jedenfalls gelungen ist, bei diesen beiden sehr komplexen und nicht ganz einfach zu erklärenden Gesetzesmaterien eine große Einigkeit herzustellen, trotz aller Diskussionen, die wir heute und auch schon gestern an dieser Stelle erlebt haben. – Vielen Dank noch einmal dafür.
Ich bringe den Abänderungsantrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen zum EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 in 644 der Beilagen ein. Dieser Antrag beinhaltet 24 Punkte. Es sind allesamt technische Änderungen und die Behebung von Redaktionsversehen beziehungsweise sprachliche Klarstellungen.
Der Antrag wird verteilt, ich kann mir deswegen die Verlesung des Antragstextes ersparen.
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Ich möchte die Gelegenheit auch gerne dazu nutzen, noch auf einen Antrag hinzuweisen, der in Kürze eingebracht werden wird, und zwar auf einen Initiativantrag von ÖVP und FPÖ zum Thema Steuerreform und Steuern.
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