Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 114

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wir das Signal ausschicken: He, die SPÖ, der Schutzpatron der Sozialschmarotzer! Das wollte man, es ist aber nicht aufgegangen, denn die waren genau so schlau wie Ihre Leute. Werner Faymann und seine Leute haben gesagt: Machen wir die Trans­parenzdatenbank, aber da bleiben wir nicht bei den Ärmsten im Lande stehen, da wollen wir gerne alles hineinnehmen, auch diejenigen, die Steuerförderung in Anspruch nehmen – man darf ja nicht vergessen, damals war noch Herberstein und der Fall Waltraud Klasnic ein Begriff –, da wollen wir alle Förderungen drinnen haben. Da wurde das Gesetz geboren, und daran hängen wir heute noch, da immer wieder – jetzt schon wieder – daran nachgearbeitet wird.

Jetzt komme ich zu den Punkten, die für uns ein Problem sind: Es ist ein enorm daten­schutzproblematisches Gesetz, denn es werden persönliche Details – zum Beispiel, ob jemand behindert oder nicht behindert ist, ob er wenig oder viel Einkommen hat; all diese Dinge stehen da drinnen – bekanntgegeben. Es gibt gegen diese Regierungs­vorlage gravierende Einwendungen des Datenschutzrates und der Datenschutz­be­hörde. Meine Frage an Sie – und es kommen noch Redner –: Warum und wie haben Sie das bitte behoben? Oder kommt noch ein Abänderungsantrag mit der Behebung?

Frage zwei dazu: Warum ändern Sie genau einen der empfindlichsten Teile ab und ermöglichen dem Herrn Finanzminister – das bezieht sich nicht auf dich (in Richtung Bundesminister Müller), Herr Bundesminister, wir glauben, dass du das nicht miss­bräuchlich verwenden wirst –, dass die Frage, welcher steuerliche Vorteil noch da drin­nen vorkommt, an ihn delegiert wird und das nicht mehr im Gesetz steht?

Nachtigall, ich höre dich trapsen! Da denkt doch schon wieder irgendjemand, es könnte ja einen ÖVP-Finanzminister geben, und vielleicht ist dann ein unangenehmer Teil einer steuerlichen Förderung, von dem man nicht will, dass ihn die anderen Behörden oder Zugriffsberechtigten sehen oder dass er statistisch ausgewertet wird. Na ja, dann nehmen wir das einfach aus der Verordnung raus, und dieses Haus ist nicht mehr damit befasst. Ehrlich, Freunde, das ist zu beheben! Das ist auch der Grund dafür, warum ich einen Abänderungsantrag einbringe, der länger ist, daher verteilt wird, den ich mir daher erlaube, nur in seinen Grundzügen zu erläutern:

Wir wollen Änderungen im Bereich der Ziffer 4 haben. Wir wollen damit erreichen, dass der Familienbonus Plus und der Kindermehrbetrag ebenfalls in der Liste als Ziffer 16 aufgenommen werden. Wir wollen haben, dass die Datenklärungsstelle zusätzlich zur eigenen Kategorisierung eine einheitliche Kategorisierung vornimmt. Das bezieht sich ausdrücklich auf die Einwendungen, die von der Datenschutzbehörde gekommen sind. Wir wollen, dass sich der Umfang der Leseberechtigung in dieser Datenbank – hoch­sensible Daten, meine Damen und Herren – nach der Leistungskategorisierung richtet. Wir wollen auch, dass das in beiden Fällen, das heißt im § 32 Abs. 6 sowie im § 32 Abs. 5 aufgenommen wird. Und wir wollen, dass die Wortfolge „des Steuerungs­zweckes“, genau präzisiert in der Ziffer 25, durch „des Zwecks nach § 2 Abs. 1 Z 3“ ersetzt wird.

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Ich hoffe, dass wir mit diesen Änderungen ein bisschen die Zähne ziehen können.

Mein Appell an die Freunde von der Volkspartei: Dass ihr zwar versucht, die Res­sentiments anzusprechen, das kann man euch wahrscheinlich nicht wegnehmen, aber versucht, zum Stil und zur Form zurückzufinden, dass es nicht auf dem Niveau der Plumpheit ist – feinere Klinge, ethische Grundsätze, nicht zu applaudieren, wenn Men­schen im Mittelmeer sterben, das ist ganz wichtig, und zu versuchen, ganz elegant ein


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