Begründung
Zu Z 1:
In der Regierungsvorlage wird eine VO-Ermächtigung des Finanzministers vorgesehen, die ertragssteuerlichen Ersparnisse durch Verordnung festzulegen. Diese soll aber weiterhin gesetzlich geregelt bleiben. Daher sollen auch der von der ehemaligen Bundesregierung beschlossene Familienbonus in die Liste aufgenommen werden.
Zu Z 2:
Mit der Regierungsvorlage wurde der Datenschutz in der Transparenzdatenbank aufgeweicht. Nach der derzeit gültigen Rechtslage wird der Ansatz „Datenschutz durch Technik“ („data protection by design“) verfolgt. Dieser entspricht auch, lt. Stellungnahme der Datenschutzbehörde dem Prinzip der datenschutzfreundlichen Technik (auf Art. 25 DSGVO wurde verwiesen). Die Datenschutzbehörde hat die Ansicht vertreten, „dass der Umfang der Datenverarbeitung in einem angemessenen Verhältnis zum damit verfolgten Zweck (Verarbeitungsgrund) stehen muss. Diesem Grundsatz wurde durch die bisherige Formulierung des § 22 Abs. 2 Rechnung getragen.“ Aus diesem Grund soll die aktuelle Rechtslage beibehalten werden.
Zu Z 3 und Z 4:
Der Datenschutzrat hat in seiner Stellungnahme kritisiert, dass mit dem Entfall dieser Wortfolge im Vergleich zur geltenden Rechtslage eine wesentliche Schranke zur Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten beseitigt wird, derzeit würde nämlich sichergestellt werden, dass die abfrageberechtigten Stellen nur jene Daten abfragen können, die zur Erfüllung ihrer konkreten Aufgabe erforderlich sind. Diese für den Datenschutz wesentliche Bestimmung soll daher nicht entfallen.
Zu Z 5:
In der Gesetzesvorlage wurde die Auswertungsmöglich massiv ausgeweitet, aus den Erläuterungen ist nicht ersichtlich aus welchen sachlichen Gründen eine Auswertungsmöglichkeit zur Erfüllung des „Informationszweckes“, des „Nachweisezweckes“, des „Überprüfungszweckes“ oder des neu hinzugekommenen „Wirtschaftlichkeitszweckes“ sachlich erforderlich ist, weshalb die Regelung zu den Auswertungen wiederum auf den „Steuerungszweck“ nach § 2 Abs. 1 Z 3 verweisen sollen.
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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben in seinen Grundzügen erläuterte Antrag wurde verteilt, ist ordnungsgemäß unterzeichnet und steht mit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ofenauer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Auch von meiner Seite: Herzlichen Glückwunsch zum heutigen Geburtstag! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Herren Minister! Sehr verehrte Zuseherinnen und Zuseher! Kollege Matznetter, der Inhalt Ihrer Rede ist vollkommen unverständlich, es ist absolut nicht nachvollziehbar, was hier von Ihnen ausgeführt wurde.
Zum Vorwurf, zu klatschen, wenn jemand im Mittelmeer ertrinkt: Das ist sowieso unerträglich, so etwas anhören zu müssen. (Beifall bei der ÖVP.) Also das kann ich nur auf das Schärfste zurückweisen, das ist ja unglaublich.
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