zu Verbesserungen in einem Abänderungsantrag gemacht; diesen könnten wir im Prinzip zustimmen, den Änderungen im Abänderungsantrag werden wir zustimmen –, aber solange die Transparenzdatenbank nicht ein ernsthaftes Steuerungs- und Informationsinstrument ist, so lange werde ich diese Datenbank und jede Novelle dazu ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall bei JETZT.)
13.56
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kaniak. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuhörer! Wir haben bereits in den letzten Tagesordnungspunkten sehr viel über das Thema Transparenz diskutiert, teilweise sehr emotional. Wir haben über die Parteienförderung diskutiert, wir haben über das Börsegesetz diskutiert und nun geht es um öffentliche Ausgaben im Bereich der Förderungen und Subventionen.
Die gegenständliche Novellierung des Transparenzdatenbankgesetzes steht für ein Mehr an Transparenz, Information, Kontrolle und Wirtschaftlichkeit, sowie für eine weitergehende Verpflichtung zur Einmeldung von Daten. Das Potenzial dieser Transparenzdatenbank wird bei Weitem noch nicht ausgeschöpft, wie der Rechnungshof das in seinem vorliegenden Bericht auch ganz klar dargelegt hat.
Sehr geehrter Kollege Rossmann, Sie haben mit vielen Kritikpunkten recht, nur bei einem beißt sich die Katze in den Schwanz: Solange nicht alle Betroffenen ihre Daten vollständig einmelden, kann natürlich das Ziel einer vollständigen Transparenz und einer Effizienz in der Förderung nicht erreicht werden, deshalb ist es ja so wichtig, dass wir die hier vorliegende Novelle beschließen und auch in Zukunft noch weitere Verbesserungen an diesem Gesetz machen werden.
Oberösterreich war das erste Bundesland, das sich freiwillig zur vollständigen Einmeldung seiner Daten verpflichtet hat. Das ist, glaube ich, wirklicher Pioniergeist, der da geleistet wurde, inzwischen haben sich auch die meisten anderen Bundesländer bereit erklärt, ihre Daten in diese Datenbank einzuspielen. Es gibt aber noch immer anhaltenden Widerstand in drei Bundesländern – das ist Kärnten, das Burgenland und, wie könnte es anders sein, unsere Bundeshauptstadt Wien –, die nicht alle Daten einmelden wollen, teilweise unter Angabe von fadenscheinigen Gründen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Sozialdemokratie! Sehr geehrter Dr. Matznetter, der heute hier für mehrere Änderungen eingetreten ist! Vielleicht können Sie ja auf Ihre Genossen in der Bundeshauptstadt und in den anderen Bundesländern Einfluss nehmen und die Landeshauptleute auffordern, den Empfehlungen des Rechnungshofes Folge zu leisten, und damit diese selbsterfüllende Prophezeiung betreffend Vollständigkeit der Daten, die für eine Effizienz notwendig ist, auch tatsächlich umgesetzt wird. Das täte der ganzen Sache und den Steuerzahlern sehr gut, denn es geht bei dieser Sache um wirklich viel Geld.
Der Förderungsbericht 2017 hat aufgezeigt, dass Förderungen, Subventionen in der Höhe von 17,7 Milliarden Euro in nur einem Jahr ausgeschüttet wurden. Das entspricht 4,8 Prozent des Bruttoinlandprodukts. Nur zum Vergleich, damit wir das in die richtige Relation setzen: Das gesamte Budget der Landesverteidigung betrug im Jahr 2018 nur 2,28 Milliarden Euro, also in etwa ein Achtel der Summe an Förderungen und Subventionen.
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