Deshalb ist es auch ganz naheliegend, dass die Förderstellen mit besonderer Sorgfalt, Effizienz und eben auch Transparenz mit diesen großen Summen umgehen müssen. Doppel- und Mehrfachförderungen gehören auf jeden Fall aufgedeckt und verhindert.
Deshalb sieht der vorliegende Gesetzentwurf auch vor, dass Förderungen nun bereits bei Beschluss, bei Gewährung erfasst werden müssen und nicht erst bei Auszahlung, um so Doppelförderungen und Mehrfachförderungen zu verhindern.
Es werden die Abfragebefugnisse der fördernden Stellen erweitert, um da zusätzliche Klarheit zu schaffen, und natürlich werden auch die Auswertungsmöglichkeiten des Finanzministeriums erweitert.
Zu guter Letzt profitieren auch die Förderwerber selber von den Neuregelungen in diesem Gesetz. Sie werden zukünftig den Status ihrer Förderansuchen online direkt abfragen können.
Meine Damen und Herren! Knapp 18 Milliarden Euro ausbezahlter Förderungen verlangen gerade in Zeiten der Sparsamkeit nach mehr Kontrolle und Transparenz. Die gegenständliche Novelle ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, und jetzt liegt der Ball bei den säumigen drei Bundesländern Kärnten, Burgenland und Wien, dem positiven Beispiel von Oberösterreich, aber auch Niederösterreich und den anderen Bundesländern zu folgen, den Empfehlungen des Rechnungshofes Folge zu leisten und die Transparenzdatenbank vollinhaltlich zu füllen.
Ergänzend zu meinen Ausführungen darf ich noch zwei Entschließungsanträge einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Evaluierung der Aufsichtsratvergütungen im Bereich jener Unternehmen, in denen die jeweiligen Bundesministerien Eigentümerrechte der Republik ausüben“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, die Finanzprokuratur mit der Evaluierung und Prüfung der Entwicklung der Höhe der Aufsichtsratvergütungen – insbesondere unter dem Aspekt der Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit – seit 1. Jänner 2014 im Bereich jener Unternehmen, in denen das jeweilige Bundesministerium die Eigentümerrechte der Republik ausübt, zu beauftragen.
Dem Nationalrat ist über die Ergebnisse dieser Evaluierung bis zum 15. August 2019 Bericht zu erstatten.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „200.000 € aus dem Kunasek-Verteidigungsministerium für verschiedene Vereine“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Landesverteidigung wird aufgefordert, die interne Revision“ – (Abg. Rossmann: Was hat das mit der Transparenzdatenbank zu tun?) – „des BMLV zu beauftragen, die“ – (Abg. Rossmann: Was hat das mit der Transparenzdatenbank zu tun, Herr Kollege?) – „Leistungsvereinbarungen des BMLV mit dem Österreichi-
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