schen Institut für internationale Politik (oiip), dem Austria Institut für Europa- und Sicherheitspolitik (AIES), dem Bruno Kreisky Forum und dem Österreichischen Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung (ÖSFK)“ – (Abg. Krainer: Was ist das?) – „und die konkreten Leistungserbringungen nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Gesetzmäßigkeit und Sparsamkeit überprüfen zu lassen und darüber dem Nationalrat bis spätestens 15. August 2019 Bericht zu erstatten.“
Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Krainer: Aber was ist der Zusammenhang? – Abg. Kaniak – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Steht in der Begründung! – Abg. Krainer: Muss das in Zusammenhang stehen?)
14.02
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Kaniak
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Evaluierung der Aufsichtsratvergütungen im Bereich jener Unternehmen, in denen die jeweiligen Bundesministerien Eigentümerrechte der Republik ausüben
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 21: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (626 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird (645 d.B.), in der 86. Sitzung des Nationalrates am 3. Juli 2019
Die mit der Novelle des Transparenzdatenbankgesetzes verfolgten Intentionen zielen unter anderem darauf ab, die Kontrolle und Effizienz des Ressourcen-einsatzes sowie die Transparenz weiter zu erhöhen.
Die Sicherung der Tragfähigkeit und der Qualität der öffentlichen Finanzen ist eine zentrale Herausforderung für die Finanz- und Haushaltspolitik.
Ebenso von öffentlichem Interesse – insbesondere im Sinne der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in Staatsunternehmen – ist die Transparenz hinsichtlich der Vergütungen für die entsprechenden Aufsichtsratsmandate.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, die Finanzprokuratur mit der Evaluierung und Prüfung der Entwicklung der Höhe der Aufsichtsratvergütungen – insbesondere unter dem Aspekt der Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit - seit 1. Jänner 2014 im Bereich jener Unternehmen, in denen das jeweilige Bundesministerium die Eigentümerrechte der Republik ausübt, zu beauftragen.
Dem Nationalrat ist über die Ergebnisse dieser Evaluierung bis zum 15. August 2019 Bericht zu erstatten.“
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Antrag
der Abgeordneten Mag. Kaniak
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