und weiterer Abgeordneter
betreffend 200.000 € aus dem Kunasek-Verteidigungsministerium für verschiedene Vereine
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 21 Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (626 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird (645 d.B.), in der 86. Sitzung des Nationalrates, XXVI. GP, am 3. Juli 2019
Die mit der Novelle des Transparenzdatenbankgesetzes verfolgten Intentionen zielen darauf ab, die Kontrolle und Effizienz des Ressourceneinsatzes sowie die Transparenz weiter zu erhöhen. Die Sicherung der Tragfähigkeit und die Qualität der öffentlichen Finanzen ist eine zentrale Herausforderung für die Finanz- und Haushaltspolitik. Österreich bekennt sich zu einer nachhaltigen Budget- und Finanzpolitik, die Spielräume für entsprechende Schwerpunktsetzungen erlaubt. Eine solche Schwerpunktsetzung, die nicht zuletzt verfassungsrechtlich geboten ist, ist die Sicherstellung einer ausreichenden budgetären Ausstattung des Österreichischen Bundesheeres.
Das Nachrichtenmagazin „Profil" berichtete in der Ausgabe Nr. 47/2018 vom 19.11.2018 folgendes:
„Nach Auskunft des Verteidigungsministeriums erhält das ISP jährlich einen Pauschalbetrag von 200.000 Euro für Analysen -wie vier weitere Institute, die dem Ministerium ihrerseits Studien zur Sicherheits-, Militär- und Verteidigungspolitik liefern: das Austria Institut für Europa und Sicherheitspolitik (AIES), das Bruno Kreisky Forum für internationalen Dialog (BKF), das Österreichische Institut für Internationale Politik (OiiP) und das Österreichischen Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung (ÖSFK).“
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Landesverteidigung wird aufgefordert, die interne Revision des BMLV zu beauftragen, die Leistungsvereinbarungen des BMLV mit dem Österreichischen Institut für internationale Politik (oiip), dem Austria Institut für Europa- und Sicherheitspolitik (AIES), dem Bruno Kreisky Forum und dem Österreichischen Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung (ÖSFK) und die konkreten Leistungserbringungen nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Gesetzmäßigkeit und Sparsamkeit überprüfen zu lassen und darüber dem Nationalrat bis spätestens 15. August 2019 Bericht zu erstatten.“
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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Die soeben eingebrachten Anträge sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Yildirim. – Bitte schön.
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben in den vergangenen Wochen und Monaten sehr viel über Transparenz diskutiert, darüber, wie weit sie gehen soll und wie sinnvoll sie ist.
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