Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 169

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von gut erhaltenem, renoviertem und gepflegtem gefördertem Wohnhausbestand in Österreich. Das sind die Zielsetzungen, die die Menschen wollen! Das sind die Ziel­setzungen, die wir mit dieser Novelle umsetzen!

Daher verstehe ich die Abänderungsanträge der SPÖ schlichtweg nicht. Kollegin Becher, Sie sitzen so weit da drüben, aber trotzdem werde ich versuchen, immer wieder zu Ihnen zu schauen, weil Sie letztendlich diejenige sind, die für die Abänderungsanträge der SPÖ zum WGG in erster Linie verantwortlich ist. Ich verstehe es schlichtweg nicht.

Darf ich mit Ihrer Kritik zum Thema Wiedereinführung der sogenannten Auslauf­annu­ität, intransparente Erhöhung der Mieten beginnen? – Verehrte Frau Kollegin Becher, Sie sollten es besser wissen. Das Belassen des Mietzinses auf gleicher Höhe selbst nach Rückzahlung der Darlehen (Abg. Becher: Der gehört gesenkt!) ist schon bisher möglich, zum Beispiel bei Umfinanzierung. Das ist nichts Neues. Das Einzige, was neu ist (Zwischenruf der Abg. Becher Sie nicken ja jetzt dazu, Sie wissen es ja ganz genau –, ist, dass das auch möglich ist, wenn Eigenmittel der GBVs für große Sanie­rungen verwendet werden. So, und die Miete bleibt höchstens auf dem niedrigen Niveau gleich, kann aber nicht höher angesetzt werden. (Abg. Becher: Sie gehört aber gesenkt!)

Was wäre denn die Folge, wenn das nicht so wäre? (Abg. Becher: Sie können ja einen ...-Antrag stellen!) Na, dann müssten wir einen §-14(2)-Antrag stellen, und was würde passieren? – Die Mieten würden entsprechend sehr rasch und sehr weit hinauf­gesetzt werden. (Abg. Becher: Nein, nur geprüft! Das ist der einzige Unterschied!) Das, was diese Möglichkeit ist, ist eine geglättete langfristige Lösung.

Frau Kollegin, auch wenn Sie sich noch so aufregen (Abg. Heinisch-Hosek: Das ist ja auch zum Aufregen, was Sie aufführen!): Unsere kostendeckende Miete, das Kosten­deckungsprinzip unter Berücksichtigung der Fördermittel, die den gemeinnützigen Wohn­bauträgern gegeben werden, schafft es, dass in Österreich die Mieten im gemein­nützigen Wohnbau im Schnitt zwischen 25 und 30 Prozent unter dem Marktwert liegen. Das ist das Asset, und dabei bleibt es auch. (Beifall bei der ÖVP.)

Das sollten Sie schon längst einmal verstanden und durchgerechnet haben. Das können alle Kollegen, die Ihrer Fraktion angehören und im gemeinnützigen Wohnbau tätig sind, Ihnen hundertprozentig bestätigen. (Abg. Becher: Ja, nach der jetzigen Ge­setzeslage!)

Wozu führt denn diese Maßnahme? – Diese Maßnahme führt dazu, dass wir einen attraktiven Altbestand haben, dass unsere gemeinnützigen Wohnbauträger einen An­reiz haben, diese Gebäude zu sanieren und zu erhalten, und nicht, dass sie wie in den Nachkriegsjahren in Österreich verkommen. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Becher.)

Zur Forderung Kaufoption, wie gehabt, zehn Jahre, auch für Wohnungen unter 40 Quadratmetern: Sehr geehrte Kollegin und KollegInnen von der SPÖ! Ich freue mich grundsätzlich, dass Sie erkannt haben, dass Eigentum etwas Gutes ist, dass durch die Übereignung auch von kleinen Wohnungen etwas Gutes getan wird, nämlich dass die Menschen Eigentum haben, an dem sie sich erfreuen können, das sie weitergeben können, das vor Altersarmut schützt. Sie sind aber ein Widerspruch in sich: Einerseits proklamieren Sie eine Gefahr für den Mietwohnungsbestand, und gleichzeitig wollen Sie, dass wir diese 40-Quadratmeter-Wohnungen nicht übereignen. Ich kenne mich nicht mehr aus. Außerdem würden Sie wissen, wenn Sie das Gesetz gelesen hätten, dass die freiwillige Kaufoption bei den kleinen Wohnungen ja sowieso möglich ist. Daher verstehe ich diese Aufregung nicht.

Zum Thema der Befristung: Auch da, sehr geehrte Frau Kollegin Becher und Kollegen und Kolleginnen, müsste Ihnen bekannt sein, dass man nach geltenden Wohnungsge-


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