Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung, 3. Juli 2019 / Seite 170

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meinnützigkeitsbestimmungen selbstverständlich Befristungen vornehmen kann. Es gelten da ganz normal, so wie es das Gesetz vorsieht, die Befristungsregelungen des § 29 Mietrechtsgesetz. Das heißt, so wie Sie und auch Ihre Parteiobfrau mit dem Wissen, das sie sich sichtlich irgendwo angeeignet hat, das in den Pressekonferenzen gesagt haben, es gebe keine Befristung im WGG, stimmt das schlichtweg nicht. (Ruf bei der SPÖ: Lesen Sie die Stellungnahmen!) Sie haben es nicht heute gesagt und nicht in den Stellungnahmen, aber in der Presse. Ich meine, das kommt ja bei den Menschen auch an, nicht böse sein!

Also: Befristungen hat es immer gegeben. Das, was wir jetzt machen, sind kürzere Befristungsmöglichkeiten, aber bitte nur in Spezialfällen. Meine Damen und Herren! Lehrlinge brauchen keine Mindestbefristung, wenn sie zum Beispiel nur mehr für ein Jahr eine Wohnung brauchen. Betagte Menschen, die in einem Heim wohnen, können für eine kurze Zeit eine Übergangslösung brauchen, da wollen sie auch einen Mietvertrag. Da will ich ihnen aber auch die Möglichkeit geben, in einer wohnbau­geförderten Pflegeanstalt zu wohnen und eine kürzere Befristung zu erhalten.

Das, meine Damen und Herren, ist gelebte Realität, und das ist das, was die Men­schen draußen brauchen und auch wollen. (Beifall bei der ÖVP.)

Daher: Bitte sprechen Sie unseren gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen da nichts ab! Das Ziel ist natürlich, alle Wohnungen möglichst langfristig zu vermieten, aber es muss spezielle Fälle und Ausnahmefälle geben.

Noch niemand hat erwähnt, dass es jetzt zum ausdrücklichen Verbot der Airbnb-Vermietung, eben dieser Kurzfristvermietung, von geförderten Wohnungen kommt (Abg. Klaus Uwe Feichtinger: Die Bundesministerin hat es erwähnt!) – die Frau Bun­desminister, pardon, hat es erwähnt –, dass diese Vermietung nicht erfolgen darf. Es ist unser Ziel, dass die Nutzung durch die Mieter und nicht das Geschäftemachen mit diesen Wohnungen passiert.

Der nächste Vorhalt: intransparente Mieterhöhung, keine Verpflichtung mehr, Mieterhö­hungen aufzuschlüsseln. – Stimmt nicht. Da habe ich zugehört, Frau Bundesminister, als Sie das gesagt haben. Selbstverständlich ist es so: Das Kostendeckungsprinzip ist sehr strikt, es muss auch, wenn es eine nachträgliche Veränderung gibt, natürlich den Mietern bekannt gegeben werden und aufgeschlüsselt werden. Es ist zulässig, muss aber erklärt werden.

Dann muss man ja auch sagen, weil das so im Raum steht, als würden wir da etwas tun, was überhaupt nicht gesetzlich erlaubt ist: Selbstverständlich ist es erlaubt, und darüber hinaus haben alle Mieter nicht nur die zivilrechtliche Möglichkeit, ihre Mietzins­vorschreibung zu überprüfen oder zu beeinspruchen, sondern sie haben eine ganz starke Stellung dadurch, dass sie die Möglichkeit einer Beschwerde an die Aufsichts­behörde haben. Das gibt es wirklich nur im WGG.

Das heißt, alle Vorhalte sind wie Seifenblasen zerplatzt.

Es ärgert mich auch ganz besonders, dass unseren gemeinnützigen Bauvereinigun­gen, die wirklich Großartiges leisten, so mit einem Federstrich Bösartigkeit unterstellt wird. Das haben sie sich wahrlich nicht verdient. (Beifall bei der ÖVP.)

Frau Becher hat auch gemeint: Alles ist so schlecht, und die Mieten sind so hoch, und das mit der EIB hat nicht geklappt. – In Niederösterreich hat es geklappt. Unsere Landeshauptfrau Mikl-Leitner und unser Landesrat Eichtinger, der für Wohnbau zuständig ist, haben es geschafft, direkt bei der EIB 125 Millionen Euro günstigste Fördermittel für 31 Jahre zu beziehen. Ja bitte, das kann Wien auch machen. Man muss sich nur darum kümmern (Ruf bei der SPÖ: Bitte!) und diesen Vertrag mit der EIB machen, um diese Fördermittel, diese günstigen Finanzierungen zu holen. Diese


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