Genossinnen und Genossen
zum Bericht des Bautenausschusses (653 d. B.) betreffend den Antrag 907/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz - WGG), BGBI Nr. 139/1979, zuletzt geändert mit BGBI. I Nr. 69/2018, geändert wird
Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. Z 11: § 8 Abs. 4, 5 und 6 entfallen
Begründung
Die im vorgeschlagenen Gesetzestext als vorrangige Wohnversorgung der österreichischen Staatsbürger sowie diesen gleichgestellten Staatsbürgern aus EU- und EWR-Staaten und gleichgestellten Drittstaatsangehörigen deklarierte Maßnahme ist rein symbolischer Natur. Weder die ehemalige Regierung noch die Abgeordneten von ÖVP und FPÖ konnten fundierte Zahlen vorweisen, wie viele Personen von diesem Gesetz überhaupt betroffen sind.
Die Einschränkung des zugangsberechtigten Personenkreises stellt aber auch einen unnötigen Verwaltungsaufwand für die gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften dar. Ebenso führt die Maßnahme zu Diskriminierung von Drittstaatsangehörigen, die nicht unter die EU-Assoziationsabkommen fallen, dar, da diese als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer monatlich ihren Beitrag zur steuerlichen Finanzierung der staatlichen Wohnbauförderung leisten. Verfassungs- und europarechtliche Bedenken werden daher von vielen Experten im Stellungnahmeverfahren ins Treffen geführt.
Diese Maßnahme stellt damit einen weiteren Mosaikstein türkis-blauer Politik gezielter irreführender „Symbol- und Inszenierungspolitik dar.
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Anträge sind ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und erläutert und stehen somit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Steinacker. Ich darf ihr das Wort erteilen.
Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Wohnen ist ein Grundbedürfnis der Menschen, und viele wohnen sehr, sehr gerne in diesen leistbaren Wohnungen, die unsere gemeinnützigen Bauträger österreichweit bauen. Mittlerweile wohnen über zwei Millionen Menschen in diesen geförderten Wohnungen; an dieser Stelle eine Riesengratulation allen Wohnbauträgern, die diese geförderten Wohnungen in Österreich so toll errichten! (Beifall bei der ÖVP.)
Ja, es ist nun wieder Zeit, die Regelungen für den gemeinnützigen Wohnbau, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, zu modernisieren, an gegebene Veränderungen anzupassen, aber auch politische Schwerpunkte zu setzen, wie zum Beispiel die Sicherung der Geldmittel im Kreislauf der gemeinnützigen Wohnbauträger, die Stärkung von Transparenz und Kontrollrechten, leistbares Eigentum durch Stärkung der Mietkaufoptionen für möglichst viele Menschen, die das wollen. Ganz wichtig für mich: die Bevorzugung von Mietern, die Opfer von Gewalt geworden sind, und die Sicherung
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