Das heißt, wir machen nichts anderes, als dass wir gleiche Rahmenbedingungen für diese Marktteilnehmer schaffen. Wenn man so will, schaffen wir jetzt sozusagen eine gemeinsame Startlinie, von der alle, die dieses Gewerbe ausüben wollen, wegstarten, und alle haben auch die gleichen Möglichkeiten. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir reden hier über das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz. Das ist Bundesrecht.
Es ist vorhin gerade etwas erwähnt worden, was sehr interessant war: Es geht auch um die Sicherheit, beispielsweise die Sicherheit der Kinder. Du (in Richtung Abg. Schellhorn) hast das vorher angesprochen: Wie sind Sie unterwegs? – Wenn ich die App habe, weiß ich das. Was in der Diskussion bis jetzt aber eigentlich nie vorgekommen ist, ist, dass wir bis jetzt, nach dem Status quo keinerlei Qualifikation der Fahrerinnen und Fahrer in diesem Bereich hatten. Das heißt, auch jemand, der gerade einmal den Probeführerschein hat, durfte deine, meine Kinder chauffieren. (Ruf bei der ÖVP: Jetzt sagt er nichts mehr!) Da frage ich mich schon: Ist das der Sicherheitsstandard, den wir alle dann für unsere Kinder haben wollen? Oder ist es in diesem Bereich nicht vielleicht sogar logisch – wir haben eben noch nicht das vollautomatisierte Auto, beim Autofahren besteht ja doch noch immer auch eine gewisse Gefahr –, sind wir da nicht froh, dass es eine gewisse Grundqualifikation eines Fahrers, einer Fahrerin geben sollte? Wenn wir schon beim Thema Sicherheit sind. (Zwischenruf des Abg. Schellhorn.)
Genau das, diese Basis wollen wir jetzt schaffen, damit alle die gleichen Möglichkeiten und die gleichen Grundvoraussetzungen haben, um ihr Unternehmen entsprechend zu führen. (Beifall bei der ÖVP.)
Jetzt sage ich noch etwas, da wir vom Rahmen sprechen, ich mache vielleicht einen kurzen Sidestep: Wenn ich eine Immobilie errichte, wenn ich ein Haus bauen will, habe ich eine vorgegebene Flächenwidmung, eine Bauordnung, an die ich mich halten muss. Ich habe die gleichen Voraussetzungen, die gleichen Rahmenbedingungen wie der Mitbewerber. (Abg. Scherak: ...Uber auch einen Passus wie die Taxis!)
Nichts anderes tun wir: Wir schaffen jetzt einmal einen einheitlichen Rahmen für alle, wir bringen eine Vereinfachung zustande. Ganz ehrlich: Bis auf eine Firma und ganz wenig andere haben eigentlich alle Marktteilnehmer gesagt, dass das der richtige Schritt ist. Wir sagen auch: Es ist der erste Schritt in die Zukunft, zur Weiterentwicklung und Modernisierung dieses Beförderungsgewerbes.
Vielleicht auch noch zur weiteren Aufklärung, zum Gelegenheitsverkehrs-Gesetz: Wir schaffen jetzt einen einheitlichen Rahmen, faire Wettbewerbsbedingungen für alle.
Das Zweite sind eben die Grundvoraussetzungen, beispielsweise die Fahrerqualifizierung; die habe ich schon erwähnt. Das ist in der Betriebsordnung geregelt, die der Minister dann auf Basis des Gesetzes als Verordnung erlassen wird, die in Begutachtung gehen wird. Dazu können sich auch die Marktteilnehmer entsprechend äußern, und wir schauen dann, dass wir gemeinsam möglichst praxistaugliche Lösungen finden.
Das dritte Thema, das auch immer wieder erwähnt wird, sind die Tarife. Wir alle sollten wissen, dass die Tarife – das ist keine Neuigkeit, sondern das ist bestehendes Recht – von einem Landeshauptmann/von einer Landeshauptfrau erlassen werden können. (Abg. Scherak: Ja, das ist ja das Schlimme!) Es muss nicht sein. Wir haben das Beispiel der Steiermark gehabt, da wurde von 2000 bis 2005 kein Tarif verhängt. Es gibt Gegenden in Österreich, in anderen Bundesländern, wo es keine Tarife gibt, und dann gibt es wieder welche, wo Tarife vorhanden sind.
Ich glaube, dass es zulässig ist, darüber nachzudenken, dass man das weiterentwickelt. Deswegen haben wir in das Gesetz implementiert, dass wir, wenn es einen
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