Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll88. Sitzung, 19. September 2019 / Seite 96

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sinkt, dann ist es einfach eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit, dass man auch die Anzahl der Arbeitnehmer anpasst, ansonsten erleidet man einen Konkurs.

Wenn aber dieser Unternehmer nicht in der Lage ist, diese Anzahl von Arbeitnehmern fünf Jahre hindurch aufrechtzuerhalten, dann greift die Erbschafts- und Schenkungs­steuer ordentlich, und zwar in einer Höhe von 2 450 000 Euro. Das heißt, bei einem Betrieb von 10 Millionen Verkehrswert zahlt man günstigstenfalls 337 500 Euro Erb­schaftssteuer, wenn man aber Pech hat, weil eine Rezession auf uns zukommt, 2 450 000 Euro. Wie soll ein kleiner Unternehmer das zahlen? Soll er sich einen Kredit aufnehmen? Soll er einen Teil des Unternehmens verkaufen? (Ruf und Gegenruf zwischen den Abgeordneten Matznetter und Deimek.) Wir alle wissen, man kann nicht 5 Prozent eines Einzelunternehmens verkaufen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeord­neten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Rossmann.)

Die Herausforderung der Zukunft wird nicht die Beantwortung der Frage sein, Herr Kollege, wie wir den Wohlstand vielleicht noch gerechter umverteilen, sondern die Herausforderung der Zukunft wird sein, den Wohlstand, den wir uns erarbeitet haben, auch konservieren und aufrechterhalten zu können. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Ich habe mir auch einen weiteren Punkt aus dem SPÖ-Reformpapier zu einer mög­lichen roten Steuerreform angesehen. Da heißt es:

„Kernstück einer SPÖ-Steuerreform“ ist, laut SPÖ-Homepage, eine „Steuerbefreiung“ für Einkommen „bis 1.700 Euro brutto [...] pro Monat [...] ab 2020“.

Die SPÖ scheint da die Neuerungen der letzten Zeit nicht ganz mitverfolgt zu haben, denn: Bereits seit dem 1.1.2019 haben wir den Familienbonus. Das heißt, die ÖVP-FPÖ-Bundesregierung hat das schon längst umgesetzt, was die SPÖ erst für 2020 fordert. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Bereits seit dem 1.1.2019 zahlt man bei einem Bruttomonatsgehalt von 1 750 Euro – nicht 1 700, sondern 1 750 Euro – und einem Kind keine Lohnsteuer, bei zwei Kindern bis 2 300 Euro Monatsbrutto und bei drei Kindern bis 3 000 Euro Monatsbrutto. Seit 1.1.2019! (Abg. Matznetter: ... ohne Kinder, Herr Kollege?) Das heißt, wir haben Ihre Wünsche schon vorweggenommen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Hätte die ÖVP-FPÖ-Bundesregierung sämtliche Steuerpläne auch umsetzen können, dann hätte es ab 2022 für Arbeitgeber die Möglichkeit gegeben, jährlich bis zu 3 000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei in Form einer Mitarbeitergewinn­beteili­gung auszuzahlen. (Abg. Vogl: Na super, ein sozial ...!) Das heißt, die Arbeitnehmer hätten so auch am Erfolg eines Unternehmens steuer- und sozialversicherungsfrei mitpartizipieren können. Wir hätten also die Möglichkeit eines steuer- und sozialver­sicherungsfreien 15. Gehalts geschaffen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

So würde eine ehrlich Entlastung ausschauen, und zwar ohne Arbeitgeber und Arbeit­nehmer permanent gegeneinander auszuspielen, wie die SPÖ das immer macht, und ohne neue Schulden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sitzen im selben Boot, das hat die SPÖ noch nicht verstanden. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich bin auch froh, dass wir gemeinsam mit der ÖVP heute diejenigen Maßnahmen beschließen werden, die wir im Ministerratsvortrag vom 1. Mai 2019 für 2020 vorgesehen haben.

Erster Punkt, die Entlastung von niedrigen Einkommen über den Sozialversicherungs­bonus: Für Bezieher von Einkommen bis 2 100 Euro brutto im Monat wird es eine Ent-


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