lastung von bis zu 300 Euro im Jahr für Arbeitnehmer und von bis zu 200 Euro im Jahr für Pensionisten geben. Für Selbstständige sowie für Land- und Forstwirte wird der Krankenversicherungsbeitrag auf 6,8 Prozent gesenkt. Auch bei den Arbeitnehmern – und das möchte ich hier ausdrücklich anführen – und bei den Pensionisten hätten wir, das heißt die ÖVP und die FPÖ, uns über eine direkte Entlastung durch eine Senkung der Krankenversicherungsbeiträge gefreut. (Abg. Loacker: Hätten, hätten!) Wir hätten diese Lösung auch präferiert, wir haben das auch so in den erläuternden Bemerkungen entsprechend vermerkt, aber leider – und das ist die Antwort auf die Frage, die schon mehrfach gestellt wurde – war dies mangels Unterstützung durch Sozialministerin Zarfl nicht möglich. An dieser Adresse können Sie sich bedanken. (Abg. Loacker: ... Ministerin sonst auch wurscht! Jetzt tut einmal nicht so!)
Zweiter Punkt, die Bürokratieentlastung für Kleinunternehmer bis 35 000 Euro Jahresumsatz durch eine großzügige Betriebsausgabenpauschalierung und auch eine Anhebung der Kleinunternehmergrenze auf 35 000 Euro: Bis zu 400 000 Steuererklärungen hätten dadurch eingespart werden können beziehungsweise werden dadurch eingespart. Wir entlasten dadurch sowohl die Unternehmer als auch insbesondere die Finanzverwaltung.
Dritter Punkt, Bürokratieentlastung durch die Erhöhung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter: Die Grenze von 400 Euro ist seit 1982 unangetastet geblieben, wir erhöhen diese auf 800 Euro, und 2021 wäre eine weitere Erhöhung auf 1 000 Euro vorgesehen gewesen. Leider können wir die Schritte, die für 2021/2022 geplant waren, nicht mehr umsetzen. Welche Schritte wären das gewesen?
Es wäre die erste Etappe der Tarifreform gewesen, in der wir den Eingangssteuersatz von 25 auf 20 Prozent gesenkt hätten. Wir hätten das Werbungskostenpauschale auf 300 Euro im Jahr erhöht. Damit hätten wir wieder eine Bürokratieentlastung eingeführt, indem sich 60 000 Personen ihre Arbeitnehmerveranlagung erspart hätten.
2021 wäre auch das Jahr der Neukodifikation des Einkommensteuergesetzes gewesen, die auch eine massive Vereinfachung in der Lohnverrechnung – derentwegen alle Unternehmer stöhnen – zur Folge gehabt hätte.
2022 wäre die zweite Etappe der Steuerreform gekommen, die Senkung des Tarifs der zweiten und der dritten Progressionsstufe. Die Mitarbeitergewinnbeteiligung habe ich schon erwähnt. Die Körperschaftsteuer wäre in zwei Schritten gesenkt worden und, ganz wichtig, auch der Gewinnfreibetrag für Einzelunternehmer wäre massiv ausgeweitet worden. Bagatellsteuern wie die Schaumweinsteuer, aber auch die Masse an Rechtsgeschäftsgebühren hätten wir abgeschafft, und zu guter Letzt hätte es eine einheitliche Bemessungsgrundlage für die Dienstgeberabgaben gegeben, was zu einer weiteren massiven Vereinfachung in der Lohnverrechnung geführt hätte.
Schade, dass all diese Entlastungsschritte vorerst auf Eis liegen. Wir würden diese Steuerreform nach der Wahl gerne mit der ÖVP umsetzen, auch wenn offenkundig ist, dass eine Koalition mit der FPÖ dort offenbar nicht geplant wird. Eine schwarz-grüne oder eine schwarz-rote Koalition würde für die Bevölkerung keine Entlastungen, sondern Belastungen bringen. Das wäre sicher der falsche Weg. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich darf mich aber dennoch bei dieser Gelegenheit bei Klubobmann Gust Wöginger dafür bedanken, dass wir gemeinsam die erste Etappe der Steuerreform rübergebracht haben. Ihr plakatiert ja auf euren Schildern, dass das die erste Etappe ist; die nächsten Etappen werden wir auch noch gemeinsam schaffen. Ich bedanke mich auch beim Finanzminister recht herzlich für die Unterstützung.
In diesem Zusammenhang darf ich noch einen Abänderungsantrag einbringen.
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