Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll88. Sitzung, 19. September 2019 / Seite 115

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Überfallsartig wurde im Juli 2019 gegen die Stimmen von uns Freiheitlichen das absolute Rauchverbot in der Gastronomie beschlossen. Damit hat man nicht nur Wirte, Gastronomen und Trafikanten in ihrer Existenz massiv gefährdet, sondern man hat auch Tausende Arbeitsplätze gefährdet und nimmt in Kauf, dass diese vernichtet werden, insbesondere auch jene vorzugsberechtigter Behinderter. Für Tabakfachge­schäftsinhaber ist dies eine ökonomische, eine wirtschaftliche, aber auch eine per­sönliche Katastrophe. Hohes Haus, vor diesem Hintergrund ist es daher notwendig, umgehend eine sachpolitische, realistische Regelung für Trafikanten und Gastronomen zu schaffen, um deren Existenz mittel- und langfristig abzusichern. (Beifall bei der FPÖ.)

In diesem Sinne und im Sinne der Freiheit der Menschen in unserem Land darf ich einen Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhaltung des österreichischen Tabakmonopols und fairer Nichtraucherschutz für unsere heimische Gastronomie“

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat noch vor dem 1. November 2019 Regierungsvorlagen zuzuleiten, die folgende Inhalte umfassen:

„• Einführung einer Mindesthandelsspanne von 18 Prozent für Tabakfach­ge­schäfts­inhaber bei Zigaretten und davon abgeleitet eine adaptierte Handelsspannenregelung für alle anderen Rauchwaren in der Trafik.

• Aufhebung der neuen Trafiknachfolge und Betriebsablöseregelung und Rückkehr zum Modell mindestens 10 Prozent des Tabakjahresumsatzes und entsprechende Verankerung dieser Regelung im Tabakmonopolgesetz.

• Entsprechende Jungunternehmerförderungen für zukünftige Trafikanten, damit diese entsprechende Mittel für eine Trafiknachfolge bzw. Trafikneugründung und Betriebs­ablöse zur Verfügung haben.

• Aufhebung des Rauchverbots zwischen 20 Uhr und 6 Uhr. In dieser Zeit soll der/die Besitzer bzw. Besitzerin des Unternehmens frei entscheiden können, ob geraucht werden darf oder nicht. Als Minimallösung wäre hier denkbar, lediglich in einem Teil des Lokals (angelehnt an die derzeitige Regelung) das Rauchen ab 20 Uhr zu erlau­ben.

• Änderung der Gewerbeordnung, damit Gäste, die vor einem Lokal rauchen, nicht in die Verantwortung der Gastronomiebetreiber fallen.

• Gäste, die trotz Rauchverbots und Hinweisen im Lokal rauchen, sollen direkt von der Exekutive bzw. von der zuständigen Behörde bestraft werden.

• Lokale, die bis zu 50 Verabreichungsplätze besitzen, dürfen frei wählen, ob sie ein Raucher- oder Nichtraucherlokal sind. Mit einer Beschränkung auf Verabreichungs­plätze könnte der Gastronom selbst entscheiden, ob er diese Grenze einhalten möchte oder nicht.

• Shisha-Bars dürfen weiter betrieben werden. Allerdings wird der Einlass für Personen unter 16 oder 18 Jahren verboten. Dafür dürfen Shisha-Bars nur kleine Speisen wie Toast, Würstel, Snacks usw. führen.

 


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