Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll88. Sitzung, 19. September 2019 / Seite 117

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Mit dem von ÖVP, SPÖ, NEOS und Liste JETZT überfallsartig Anfang Juli 2019 beschlossenen absoluten Rauchverbot werden die österreichischen Trafikanten, aber auch die heimischen Gastronomen, zusätzlich in ihrer Existenz massivst gefährdet. Ab dem Inkrafttreten des absoluten Rauchverbots am 1. November 2019 droht ein massiver Kahlschlag bei jetzt noch bestehenden Trafik- und Gastronomiebetrieben. Viele tausende Arbeitsplätze werden gefährdet und sogar vernichtet. Insbesondere für die vorzugsberechtigten Behinderten als Tabakfachgeschäftsinhaber ist dies eine ökonomische und auch persönliche Katastrophe.

Vor diesem Hintergrund ist es daher umgehend notwendig, eine sachpolitisch realis­tische Regelung für Trafikanten und Gastronomen zu schaffen, um deren Existenz mittel- und langfristig abzusichern. 

Konkret wird daher eine entsprechende Adaptierung des Tabaksteuergesetzes und des Tabakmonopolgesetzes in folgenden Punkten angestrebt:

• Einführung einer Mindesthandelsspanne von 18 Prozent für Tabakfach­geschäfts­inhaber bei Zigaretten und davon abgeleitet eine adaptierte Handelsspannenregelung für alle anderen Rauchwaren in der Trafik

• Aufhebung der neuen Trafiknachfolge und Betriebsablöseregelung und Rückkehr zum Modell mindestens 10 Prozent des Tabakjahresumsatzes und entsprechende Verankerung dieser Regelung im Tabakmonopolgesetz

• Entsprechende Jungunternehmerförderungen für zukünftige Trafikanten, damit diese entsprechende Mittel für eine Trafiknachfolge bzw. Trafikneugründung und Betriebs­ablöse zur Verfügung haben

Darüber hinaus wird eine entsprechende Adaptierung des die Abänderung der am 1. November 2019 in Kraft tretenden Raucher-Regelung in der Gastronomie in folgenden Punkten angestrebt:

• Aufhebung des Rauchverbots zwischen 20 Uhr und 6 Uhr. In dieser Zeit soll der/die Besitzer bzw. Besitzerin des Unternehmens frei entscheiden können, ob geraucht wer­den darf oder nicht. Als Minimallösung wäre hier denkbar, lediglich in einem Teil des Lokals (angelehnt an die derzeitige Regelung) das Rauchen ab 20 Uhr zu erlauben. Da Kinder ab dieser Zeit nicht mehr in Lokalen sind, bleibt der Schutz der Kinder aufrecht. Zudem würden Anrainerinnen und Anrainer dadurch in ihrer Nachtruhe nicht gestört werden.

• Änderung der Gewerbeordnung, damit Gäste, die vor einem Lokal rauchen, nicht in die Verantwortung der Gastronomiebetreiber fallen.

• Gäste, die trotz Rauchverbots und Hinweisen im Lokal rauchen, sollen direkt von der Exekutive bzw. von der zuständigen Behörde bestraft werden. Der Gastronom darf hierfür nicht in die Verantwortung gezogen werden. Es ist ernsthaft zu hinterfragen, wie ein Gastronom reagieren soll, wenn er einen Gast beim Rauchen erwischt. Hinzu kommt, dass es sich schwierig bis unmöglich gestaltet, in einer Großdisco oder bei größeren Veranstaltungen einen Gast zu entdecken, der versteckt raucht.

• Lokale, die bis zu 50 Verabreichungsplätze besitzen, dürfen frei wählen, ob sie ein Raucher- oder Nichtraucherlokal sind. Die bisherige Regelung von 50 Quadratmetern ist nicht nachvollziehbar, da es Lokale mit/ohne Küche mit großen/kleinen Bars gibt und sogar die Toilettenanlagen in die Gesamtgröße eingerechnet werden. Mit einer


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