Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll88. Sitzung, 19. September 2019 / Seite 119

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• Bei Geschlossenen Gesellschaften bzw. Vermietung ganzer Räume darf der ver­anstaltende Gast (nach Rücksprache mit dem Gastronomen) selbst entscheiden, ob geraucht werden darf oder nicht.

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. – Bitte, Frau Abgeordnete.


12.40.39

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minis­ter! Frau Bundesministerin! Wirtshauskultur hin oder her, ich rede jetzt über die Frauen in diesem Land. (Beifall bei der SPÖ.) Über Frauen in diesem Land wird im Zusam­menhang mit der Steuerreform und im Zusammenhang mit der Sozialversicherung immer zu wenig geredet. Wir alle wissen es: Was brauchen und wollen viele Frauen? – Sie wollen ein unabhängiges Leben führen; sie wollen ein finanziell gut ausgestattetes Leben führen, sodass sie gut über die Runden kommen – nicht im Luxus schwelgen, sondern gut über die Runden kommen –, und sie wollen vor allem selbstbestimmt leben und nicht ein Leben lang abhängig von einem Partner sein.

Über Frauen wurde heute in Bezug auf diese Reformen, die jetzt beschlossen werden, noch nicht sehr viel gesagt, aber über das Rauchen und die Wirte wurde gerade sehr viel geredet. Ich sage Ihnen eines: Pamela Rendi-Wagner und die Sozialdemokratie sagen, dass das, was die Sozialpartner in der Vergangenheit für fast alle Berufs­branchen geschafft haben, nämlich 1 500 Euro durchzusetzen, unabdingbar ist, und so ist auch der nächste Schritt überfällig.

Warum ist dieser Schritt, 1 700 Euro netto durchzusetzen, überfällig? – Das ist nötig, damit Frauen ein Monat lang gut sich selbst, ihre Kinder, ihre Familien durchbringen können, denn viele Frauen leben alleine. Es sind Hunderttausende, deren Ex-Partner nicht immer willens sind, auch ihren Beitrag zu leisten. Wir haben es noch nicht geschafft, gemeinsam ein gutes Unterhaltssicherungsgesetz auf die Beine zu stellen. (Abg. Haubner: Wo ist Frau Rendi-Wagner eigentlich?)

Daher braucht es 1 700 Euro steuerfrei, Kindergarten ganzjährig gratis (Beifall bei der SPÖ), die Schule ganztägig und gratis, auch in den Ferien Betreuung. – Das wäre etwas, was vielen Frauen und Kindern helfen würde!

Sie wurden gerade von Kollegen Muchitsch eingeladen, zuzustimmen, dass jeder, der 45 Arbeitsjahre erreicht hat, ohne Abschläge seine Pension genießen können soll. Ja, wenn 45 Jahre genug sind, so sind es für Frauen mit Kindern 40 Jahre. Für Frauen, die Kinder haben, müssen unter Anrechnung von 60 Monaten Kinderbetreuung 40 Jahre genug sein (Zwischenrufe bei der ÖVP), damit sie keine Abschläge bei der Pension bekommen. – Bitte stimmen Sie heute mit! (Beifall bei der SPÖ.)

Weiters ist es nicht einzusehen, dass man ein Jahr auf die erste Pensionsanpassung warten soll. Das ist gerade für Frauen, für sehr viele Frauen – wir wissen, es gibt im Durchschnitt 42 Prozent Unterschied in der Pension – ein Kratzen an der Altersarmut. Das könnte man ein bisschen vermindern, indem man diese Wartefrist, wie wir es heute vorschlagen werden, einfach entfallen lässt. Dazu laden wir wirklich alle ein.

Ich darf zum Thema Pensionen, zum Thema Vermeidung von Altersarmut noch einen Entschließungsantrag einbringen und ihn ein bisschen erläutern. Ich glaube, dass es ganz wichtig für die Frauen in diesem Land ist, dass wir als Parlament es nicht dulden können, dass Frauen um fast die Hälfte weniger Pension bekommen als Männer und


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