Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll88. Sitzung, 19. September 2019 / Seite 120

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somit in hohem Maß von Armut im Alter betroffen sind. Daher gab es einen Vorschlag von Pamela Rendi-Wagner zu diesem Bereich (Abg. Haubner: Wo ist sie?), nämlich dass wir die Anrechnung von Kindererziehungszeiten um fast 50 Prozent erhöhen. Das heißt, die Berechnungsgrundlage, die Beitragsgrundlage, muss eine höhere sein, Kindererziehungszeiten müssen höher angerechnet werden, sodass wir einer Frau im Endeffekt nicht 110 Euro pro Monat mehr Pension zugestehen, sondern 160 Euro. Das wären 50 Euro pro Monat mehr, die Frauen in der Pension hätten.

Mit diesem Entschließungsantrag, den ich jetzt einbringen möchte, lade ich Sie alle dazu ein, sich dem auch anzuschließen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „faire Pensionen für Frauen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu übermitteln, die eine ver­besserte Anrechnung der Kindererziehungszeiten (statt 110 Euro künftig 160 Euro pro Monat) für zukünftige Pensionen vorsieht, und für Menschen, die schon jetzt in Pension sind und Kindererziehungszeiten haben, soll diese Extra-Pension von 50 Euro pro Monat pauschal auf die normale Pension aufgeschlagen werden.“

*****

Ich glaube, es ist nur recht und billig, dass wir versuchen, gemeinsam Frauenalters­armut zu bekämpfen. Bitte schließen Sie sich diesem Antrag an! (Beifall bei der SPÖ.)

12.45

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek

Genossinnen und Genossen

betreffend faire Pensionen für Frauen

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversiche­rungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Heimopferrentengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pen­sionsgesetz geändert werden (Pensionsanpassungsgesetz 2020 – PAG 2020) (688 d.B.)

Frauen bekommen im Schnitt nur halb so viel Pension wie Männer. Hauptgrund dafür ist die schlechtere Bezahlung von Frauen. Es braucht deshalb eine Pensionserhöhung durch die bessere Anrechnung der Kindererziehungszeiten.

Im Juli ist mit der vollen Anrechnung der Karenzzeiten ein großer Erfolg gelungen, von dem vor allem Frauen profitieren. Denn durch die volle Anrechnung der Karenzzeiten werden bisherige Nachteile beim Urlaubsanspruch, bei der Kündigungsfrist oder beim Aufrücken im Gehaltsschema beseitigt.

 


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