Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll88. Sitzung, 19. September 2019 / Seite 121

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Am Ende des Arbeitslebens erhalten aber die meisten Frauen nur die Hälfte der Pension, die Männer erhalten. Frauenpensionen liegen im Median bei 957 Euro pro Monat, Männerpensionen bei 1.863 Euro. Grund für die Schieflage ist die Lohnschere (gender pay gap), da der Lohn eine Grundlage für die Pensionsberechnung ist. Dazu kommt: Wenn Mütter (oder auch Väter) nach der Geburt zuhause bleiben oder danach Teilzeit arbeiten gehen, wirkt sich das später negativ auf die Pension aus.

Als Ausgleich dafür sieht die geltende Rechtslage vor, dass pro Kind vier Jahre Kin­dererziehungszeiten mit einer Beitragsgrundlage von rund 1.600 Euro im Monat (14-mal) angerechnet werden. Durch diese Anrechnung hat jede Frau mit Kind um 110 Euro mehr Pension pro Monat. Natürlich können auch Männer diese Zeiten zugerech­net bekommen.

Wichtig wäre in diesem Zusammenhang, dass eine deutliche Erhöhung der Beitrags­grundlage für Kindererziehungszeiten erfolgt und für alle Frauen (und Männer) mit Kindererziehungszeiten, die bereits in Pension sind oder von der Anhebung der Beitragsgrundlage nicht mehr profitieren, 50 Euro Extra-Pension im Monat erhalten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu übermitteln, die eine verbes­serte Anrechnung der Kindererziehungszeiten (statt 110 Euro künftig 160 Euro pro Monat) für zukünftige Pensionen vorsieht, und für Menschen, die schon jetzt in Pension sind und Kindererziehungszeiten haben, soll diese Extra-Pension von 50 Euro pro Monat pauschal auf die normale Pension aufgeschlagen werden.“

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben verlesene Entschließungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht, ist ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kopf. – Bitte schön, Herr Abgeordneter. (Zwi­schenruf des Abg. Haubner.)


12.45.49

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren ZuseherInnen, ZuhörerInnen! Das vorliegende Steuerreformgesetz beinhaltet eine gan­ze Reihe sehr, sehr guter Nachrichten. Zum einen beinhaltet es gute Nachrichten für Menschen mit geringem Einkommen, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für Pensionistinnen und Pensionisten, für Selbstständige, für Bauern. Für all diese Bevöl­kerungsgruppen gibt es durch eine Rückvergütung von Krankenversicherungs­beiträ­gen Erleichterungen, und zwar bis zu einer Größenordnung von 300 Euro pro Jahr.

Zum Zweiten beinhaltet es gute Nachrichten für viele Unternehmerinnen und Unter­nehmer, vor allem für jene mit geringen Umsätzen. Für sie wird die Pauschalierung erleichtert. Wir ersparen uns dadurch bis zu 50 000 weitere Steuererklärungen pro Jahr. Die Pauschalierung hat bisher schon etwa 350 000 Unternehmerinnen und Unter­nehmer davon befreit; jetzt sind es dann 400 000. Wir sparen uns mit diesen Pau­schalierungen bis zu 1 Million unnötiger Arbeitsstunden von Steuerberatern, Einzel-


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