gasabgabegesetz, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Punzierungsgesetz 2000, das Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden (Steuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020) (687 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
Art. 23 (Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
Z 5 wird wie folgt geändert:
In § 369 Z 1 wird die Wortfolge „in der Fassung der Z1“ durch die Wortfolge „in der Fassung der Z1a“ ersetzt.
Begründung
Redaktionelle Änderung.
*****
Präsidentin Doris Bures: Auch dieser Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Bundesminister! Einmal eine ganz prinzipielle Anmerkung zu dem, was der Herr Finanzminister gestern gemacht hat: Er hat sich nämlich hingestellt und eine Warnung ausgesprochen, dass es jetzt zu teuer werden könnte, vor allem die Pensionen und das Pflegegeld würden das Budget über Gebühr belasten.
Herr Bundesminister, da muss ich Ihnen ehrlicherweise sagen: Das ist schon ein bisschen entsetzlich, dass immer nur dann geschrien wird, wenn es darum geht, den Menschen etwas zu geben. Immer dann, wenn im Sozialbereich Geld verteilt wird beziehungsweise wenn es wie in dem Fall eine Pensionserhöhung gibt, die ein bisschen über der normalen Pensionserhöhung liegt, wird gleich aufgeschrien: Ist denn das überhaupt alles leistbar? – Und das finde ich eigentlich beschämend für ein Land wie Österreich. Wir geben in diesem Land so viel Geld aus. Ich glaube, auch die Pensionisten haben ein Recht, daran partizipieren zu können. (Beifall bei der FPÖ.)
Die jährliche Valorisierung des Pflegegeldes, die Sie in Ihrem Redebeitrag auch angesprochen haben, ist – ganz ehrlich – etwas, was jahrelang überfällig war. Trotz der ab 1.1.2020 stattfindenden jährlichen Valorisierung haben wir eine Finanzierungslücke von 35 Prozent. Das heißt, der Werteverlust des Pflegegeldes seit Einführung beträgt 35 Prozent. Also ganz ehrlich: Man sollte auch einmal ein bisschen die Kirche im Dorf lassen und sagen: Ja, das sind wesentliche Ausgaben!, zumal ja gerade Mindestpensionisten sofort alles in den Konsum stecken, das heißt, das kommt ja eh sofort wieder zurück in das Staatssäckel.
Womit ich mich auch noch befassen möchte – wir haben es heute schon mehrmals gehört und auch meine Vorrednerin hat darüber gesprochen –, sind die Menschen mit Behinderungen und vor allem die NoVA. Wir wissen, dass die Refundierung der NoVA
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