Staatsanwalt selbstverständlich und Vertreter des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung; darauf komme ich dann noch zurück, denn da ist etwas passiert. Aber zuerst einmal zu diesem Treffen: Werden bei diesem Treffen von den Vertretern der ÖVP, die an dieser Sitzung teilnehmen, die Buchhaltungsunterlagen vorgelegt? (Ruf bei der FPÖ: Besser nicht!) – Nein, noch immer nicht.
Dann aber werden die Besprechung durchgeführt und die Ermittlungsstrategie besprochen, und diese lautet – soweit ich weiß, aber das ist eine Frage, die wir an den Herrn Bundesminister richten –: Versuchen wir, zuerst einmal den Hackerangriff aufzuklären, und die allereinfachste Frage – nämlich: Sind das die echten Buchhaltungsunterlagen, stimmt das, was im „Falter“ steht? – klären wir zum Schluss! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Wissen Sie, wann zum Schluss ist? – Mit Sicherheit nach der Nationalratswahl. (Abg. Schwarz: Für Sie auch!)
Da möchte ich einmal wissen: Wer bringt einen unabhängigen Staatsanwalt der Republik Österreich dazu, das einzige Faktum, das problemlos und auf der Stelle zu klären ist, auf die Zeit nach der Nationalratswahl zu schieben? Spielt da möglicherweise eine Rolle, Herr Justizminister, dass das das einzige Faktum ist, von dem nicht nur die ÖVP weiß, dass es für die ÖVP und für Sebastian Kurz brandgefährlich ist?
Wenn sich nach einem Tag Ermittlungen beim Vergleich dieser Unterlagen herausstellt: Ja, das ist echt!, dann hat der Wahlkampf der ÖVP ein echtes Problem, denn dann ist Sebastian Kurz kein Einzeltäter und kein Einmaltäter bei der Verletzung des Parteiengesetzes, sondern ein vorsätzlicher Wiederholungstäter, ein vorsätzlicher Gesetzesbrecher; und man möchte ja weder als Altkanzler noch als Kanzler in spe in einen Wahlkampf ziehen und dauernd erklären müssen: Ach, das ist mir passiert, ich wollte ja gar nicht Wiederholungstäter sein.
Jetzt möchte ich diese Frage beantwortet haben, weil es ja nicht so einfach mit den anderen Ermittlungen ist.
Jetzt komme ich zu den Ermittlungen zurück und frage: Wer ermittelt hier? – Da ist auf der einen Seite das Cyber Crime Competence Center, C4, aus dem Bundeskriminalamt; völlig zu Recht, da sind die richtigen Leute am richtigen Platz. Vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung ist das CSC dort vertreten, das Cyber-Security-Center; völlig zu Recht, da sind ja die kompetenten Leute am richtigen Platz.
Wer ist der Chef und wer war zu Zeiten des BVT-Untersuchungsausschusses der Chef des Cyber-Security-Centers im Bundesamt für Verfassungsschutz? – Ein gewisser Philipp B., den Mitgliedern dieses Ausschusses gut bekannt. Hatte Herr Philipp B. zu diesem Zeitpunkt neben der Leitung des Cyber-Security-Centers eine zweite Funktion? – Ja, er war stellvertretender Obmann des niederösterreichischen Vereins Pro Patria.
Was ist der niederösterreichische Verein Pro Patria? – Das ist ein Tarnverein der Österreichischen Volkspartei, bei dem Gernot Blümel früher Kassier war; er kann sich nicht mehr daran erinnern, steht aber im Vereinsregister – wahrscheinlich alles gefakt! Wir werden demnächst den Vereinsregisterhackerangriff aufklären, bei dem Gernot Blümel in ein wehrloses Vereinsregister reingepflanzt worden ist. Stellen Sie sich einmal vor, wie weit wir in Österreich gekommen sind! (Heiterkeit bei Abgeordneten der FPÖ.)
Und wer sitzt im Verein Pro Patria? Wer ist denn der Obmann? – Der Kopf des schwarzen Netzwerks im BVT, Bernhard P., gegen den die großen Verfahren im Zusammenhang mit dem BVT laufen. Wer ist der Kassier? – Ein weiterer schwarzer V-Mann aus dem BVT. Was ist die Aufgabe von Pro Patria? – Weit und breit dokumen-
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