Die ÖVP hat jedenfalls den von ihr vor Anzeigeerstattung privat in Auftrag gegebenen, Datenleaks darstellenden Analysebericht an die Ermittlungsbehörden übergeben. Den Ermittlern wurde auch Zugriff auf etwaige Protokolldateien und Analysesysteme gewährt. Ein technischer Experte der Ermittlungsgruppe ist zudem regelmäßig vor Ort und führt vor Ort Prüfungen durch.
Im Übrigen ist es nicht meine Aufgabe als Justizminister, Spekulationen zu möglichen Tatbeteiligten anzustellen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Zu den Fragen 18 bis 22:
Die StA Wien hat von den Hackerangriffen auf die ÖVP aus den Medien erfahren und noch am 5.9.2019 aus eigenem einen Ermittlungsakt angelegt. Die Bekanntgabe der konkret ergangenen Ermittlungsaufträge würde das laufende Ermittlungsverfahren gefährden; darüber kann ich daher keine Auskunft geben.
Zu den Anzeigemodalitäten und zum Verfahrensstand verweise ich auf meine einleitende Darstellung. Ermittelnde Polizeibehörde ist das Bundeskriminalamt, wobei nach den mir vorliegenden Informationen dem Ermittlerteam auch Experten des BVT beigezogen wurden.
Zu den Fragen 23 bis 32:
Zur Identität der konkreten Ermittler liegen mir keine Informationen vor. Diesbezüglich weise ich jedoch darauf hin, dass solche personenbezogene Daten aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage bekannt gegeben werden können.
Im Übrigen habe ich als Justizminister auf die Zusammensetzung des Ermittlerteams der Kriminalpolizei keinen Einfluss. Die Prüfung allfälliger Befangenheiten in diesem Bereich obliegt allein dem zuständigen Leiter des Innenressorts und betrifft sohin nicht meinen Zuständigkeitsbereich.
Zu den Fragen 33 bis 38:
Wie bereits in der Einleitung dargestellt, wird derzeit gegen unbekannte Täter wegen des Verdachts des widerrechtlichen Zugriffs auf ein Computersystem und der Datenbeschädigung zum Nachteil der ÖVP ermittelt. Es gibt soweit keine Anhaltspunkte für eine Vortäuschung einer strafbaren Handlung, respektive wird in diese Richtung nicht ermittelt.
Zu den Fragen 51 bis 54:
Darauf gibt es keine Hinweise.
Zur Frage 55:
Es wurden keine Weisungen erteilt.
Zur Frage 56:
Die StA Wien hat bislang zwei Informationsberichte, sogenannte Zwischenberichte, an die Oberstaatsanwaltschaft Wien erstattet, die vom 13.9.2019 und vom 18.9.2019 datieren und in denen jeweils über den aktuellen Stand der Ermittlungen berichtet wurde.
Zu den Fragen 57 bis 59:
Es gibt Hinweise darauf, dass personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung vom ÖVP-Server abgesaugt wurden. Es wurde eine Meldung nach Artikel 33 DSGVO erstattet. Diese Meldung langte am 5.9.2019 bei der Datenschutzbehörde ein.
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