Der Inhalt der Meldung ist Gegenstand eines Verfahrens, das die Datenschutzbehörde in völliger Unabhängigkeit zu führen hat. Ich kann daher zu dieser Frage keine weitere Auskunft erteilen.
Zu den Fragen 60 bis 64:
Am 17. Juni 2019 brachten die ÖVP-Bundespartei, die Wiener Landespartei der ÖVP, Sebastian Kurz und Mag. Gernot Blümel durch ihre rechtsfreundliche Vertretung eine Sachverhaltsdarstellung bei der StA Wien ein, in der auch Beweise zu den behaupteten Manipulationen vorgelegt beziehungsweise angeboten wurden. Diese Sachverhaltsdarstellung nahm die StA Wien zum Anlass für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen unbekannte Täter wegen § 108 Abs. 1 StGB.
Da das besagte Mail nach bisherigem Erkenntnisstand unter Verwendung einer registrierten IP-Adresse versandt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Wien gemäß § 76a Abs. 2 StPO die Erteilung einer Auskunft über Stamm- und Zugangsdaten nach Maßgabe des § 99 Abs. 5 Z 2 TKG für einen Internetzugangsdienst angeordnet und im Rechtshilfeweg umgesetzt. Zu den weiteren Details des nicht öffentlichen Ermittlungsverfahrens kann ich keine Auskunft geben.
Zu den Fragen 65 bis 69:
Nach den mir vorliegenden Informationen ist die Soko Ibiza in die Ermittlungen der Causa E-Mail-Affäre eingebunden. Die Zusammensetzung fällt in den Zuständigkeitsbereich des Innenministers, dem auch die Prüfung allfälliger Befangenheiten ihrer Mitglieder obliegt. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich hiezu keine Auskunft geben kann.
Zu den Fragen 70 und 71:
Auch die Beantwortung dieser Fragen betrifft den Zuständigkeitsbereich des Innenministers.
Zu den Fragen 72 bis 75:
Nach den mir vorliegenden Berichten wird primär gegen unbekannte Täter wegen § 108 Abs. 1 StGB ermittelt, wobei auch die Verdachtslage gegen einen namentlich bekannten Beschuldigten, gegen den die StA Wien wegen § 118a Abs. 1 Z 1 StGB ermittelt, Gegenstand der staatsanwaltschaftlichen Prüfung ist. Zur Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Beziehung dieser zur ÖVP steht, kann ich keine Auskunft geben.
Zur Frage 76:
Nach derzeitigem Erkenntnisstand: Nein.
Zu den Fragen 77 und 78:
Zu diesen Fragen kann ich nach dem derzeitigen Ermittlungsstand keine Auskunft geben, zumal es nicht zu meinen Aufgaben gehört, zu Spekulationen Stellung zu nehmen. Die Staatsanwaltschaft wird jedenfalls allen ersichtlichen Verdachtsgründen nachgehen.
Zu den Fragen 79, 80 und 81:
Die Anzeige wurde von der Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter, erstattet. Diese Anzeige langte am 25. Oktober 2017 bei der WKStA ein. Das Ermittlungsverfahren wurde am 3. November 2017 eingeleitet, sodass die WKStA von Beginn an mit den Ermittlungen in dieser Causa betraut war.
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