Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll88. Sitzung, 19. September 2019 / Seite 274

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Das vierte neue Amt wird das Amt für Betrugsbekämpfung sein, damit wir dem nationalen und dem internationalen Abgabenbetrug entgegenwirken. Es ist dabei auch völkerrechtlich immer ein Ansprechpartner gefordert. Erhebungs- und Strafkom­peten­zen sollen zusammengeführt werden, um diesem immer spezialisierteren Steuerbetrug wirklich spezialisiert entgegenwirken zu können. – So viel zum vierten Amt.

Das fünfte Amt – das nicht Teil dieses Gesetzpaketes ist – ist der Prüfdienst für lohn­abhängige Abgaben und Beiträge, der Teil der Sozialversicherungsreform war.

Ich bin zwei Antworten, ich glaube, nicht schuldig geblieben, aber ich habe sie offenbar nicht gut genug formuliert. Eine andere Lösung, die Herr Abgeordneter Rossmann eingefordert hat, wollte ich sagen und ich hatte geglaubt, es gesagt zu haben, scheitert daran, dass wir in Österreich mit der monokroatischen Verwaltung, einem verfas­sungsmäßigem Gebot, das Recht auf den gesetzlichen Richter verbunden haben und dass sich daraus eben örtliche Zuständigkeiten ergeben. Wir müssten daher entweder mit Dienstzuteilungen oder eben mit Aktenabtretungen arbeiten, was ein relativ hoher – ein möglicher, aber ein hoher – bürokratischer Aufwand wäre.

Die zweite Klarstellung betrifft das Einvernehmen mit der Personalvertretung. Ich hatte gestern wieder den kompletten Zentralausschuss wegen vieler Themen bei mir. Es gab weder gestern noch in der Zeit davor, seit dieses Thema auf dem Tapet ist, ein so­genanntes §-10-Personalvertretungsgesetzverfahren. Im Gegenteil: Wir haben ver­sucht, und ich glaube, es ist auch gelungen, die gesetzliche Personalvertretung sehr, sehr breit einzubinden. Sie können auch einige Aussendungen des Zentralaus­schus­ses nachlesen – zumindest von meiner Seite aus, wenn sie der Zentralausschuss freigibt. Natürlich gibt es da und dort Bedenken, es gibt da und dort Punkte, die der Per­sonalvertretung wichtig sind. Wir haben versucht, diesen Punkten zu entsprechen und haben daher auch, glaube ich, wirklich Zustimmung – es ist keine Zustimmung im Sinne des PVG, aber ich nenne es Zustimmung  erhalten.

Noch eine letzte Klarstellung, weil auch das im Raum gestanden ist: Die Standorte, auch jetzt nicht im Gesetz, sondern in einer Verordnung, bleiben erhalten. Und die Stärkung des ländlichen Raumes: Was das heißt, können Sie jetzt schon in drei Finanzservicecentern in den Bundesländern sehen – die werden wir aufstocken –, die können Sie an einem spezialisierten Team zum Beispiel im Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart und an anderen Maßnahmen, die aufgrund dieser rechtlichen Konstruktion eben eines Finanzamts Österreich noch möglich sein werden, sehen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

18.54

18.54.59


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Da dazu niemand mehr zu Wort gemeldet ist, schließe ich die Debatte.

Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob er ein Schlusswort möchte. – Das ist nicht der Fall.

Somit gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 692 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Wir kommen nun gleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Somit ist der Ge­setzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite