eingebracht im Zuge der Debatte in der Sitzung des Nationalrates am Donnerstag, den 19. September 2019 zu Top 14.) Antrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen in Blutspendeeinrichtungen (Blutsicherheitsgesetz 1999 – BSG 1999), BGBl. I Nr. 44/1999 geändert wird (927/A)
Die Eignungsfeststellung von Blutspendern in Österreich erfolgt derzeit nicht durch eine landesweite standardisierte Vorgangsweise. Dadurch kann es zur gesundheitlichen Gefährdung von Patientinnen und Patienten kommen, die eine Blutspende benötigen. Zuletzt wurde in den Medien über folgenden Fall berichtet:
Anklagen wegen infizierter Blutspende
Gegen eine 58-jährige Blutspenderin wird nun Anklage erhoben, wie die „Kleine Zeitung “ (Samstag-Ausgabe) berichtet. Ihr Blut war mit Malaria infiziert. Als eine 86-jährige Frau eine Blutkonserve mit diesem Blut erhielt, starb sie. Auch ein Rot-Kreuz-Mitarbeiter wird angeklagt.
Im März starb eine 86 Jahre alte Kärntnerin, als sie bei einer Hüftoperation im Elisabethinenspital in Klagenfurt eine Blutkonserve bekam. Es stellte sich heraus, dass die Frau mit Malaria infiziert war, obwohl sie nie in einem betroffenen Land war. Als Quelle wurde schließlich die Blutkonserve ermittelt – mehr dazu in Verseuchte Blutspende stammt aus Kärnten (kaernten.ORF.at; 22.3.2019).
Frau soll von Afrikareise berichtet haben
Nun brachte die Staatsanwaltschaft zwei Strafanträge wegen fahrlässiger Tötung ein, einerseits gegen die Spenderin, die sich vor der Blutspende in Uganda aufgehalten und sich trotz Prophylaxe mit Malaria infiziert hatte, andererseits gegen einen 61-jährigen Sanitäter, dem die Frau mitgeteilt haben soll, dass sie in Uganda war. Der Sanitäter soll diese Information der Spenderin nicht weitergeleitet haben. Für beide gilt die Unschuldsvermutung. red, kaernten.ORF.at/Agenturen
Im Lichte dieser laufenden Verfahren soll die Eignungsfeststellung von Blutspendern in Österreich durch eine standardisierte Vorgangsweise verbessert werden.
Durch einen verpflichtenden standardisierten Anamnesefragebogen soll die Qualität und Sicherheit von Blutspenden zum Schutze der Patientinnen und Patienten garantiert werden. Wir ersuchen die Bundesministerin in den einschlägigen Verordnungen Blutspendeverordnung – BSV bzw. QS-VO-Blut einen verpflichtenden standardisierten Anamnese-Fragebogen vorzusehen, welcher als Teil eines standardisierten Algorithmus sicherstellt, dass die Qualität und Sicherheit von Blutspenden zum Schutze der Patientinnen und Patienten garantiert werden kann.
Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Die Frau Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird ersucht, im Rahmen einer Novellierung der Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend den Gesundheitsschutz von Spendern und die Qualitätssicherung von Blut und Blutbestandteilen (Blutspendeverordnung – BSV) und der Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend, mit der nähere Regelungen über den Betrieb und das Qualitätssystem von Blutspendeeinrichtungen und Betrieben, die ausschließlich zur Transfusion bestimmtes Blut oder Blutbestandteile verarbeiten, lagern oder verteilen, getroffen werden (QS-VO-Blut), einen verpflichtenden standardisierten Anamnese-Fragebogen vorzusehen, welcher
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