Daher ersuche ich Sie, unseren Entschließungsanträgen die Zustimmung zu geben, damit wir mehr Tierwohl in die Tiertransporte bringen und damit wir auch hinsichtlich der Frage der Katzenkastration einen wesentlichen Fortschritt machen – entgegengesetzt einer vorherigen Gesetzesnovelle. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
19.49
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Eßl. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Riemer – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Eßl –: Franz, mach jetzt keinen Blödsinn!)
Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Frauen Ministerinnen! Meine lieben Freundinnen und Freunde im Plenum! Wir haben heute unter diesen Tagesordnungspunkten vier Entschließungsanträge zu behandeln.
Einer davon ist der Entschließungsantrag 814/A(E) des Kollegen Androsch betreffend „Entzug der Zulassung von Transportunternehmen für Tiertransporte“. Grundsätzlich ist der Inhalt dieses Antrages diskussionswürdig, ich glaube aber, dass das Problem der Datenfluss innerhalb der Europäischen Union ist. Daher möchte ich einen praxistauglichen Abänderungsantrag zu diesem Entschließungsantrag einbringen, der wie folgt lautet:
Gesamtändernder Abänderungsantrag
der Abgeordneten Franz Leonhard Eßl, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, sich auf EU-Ebene für die zeitnahe Vorlage einer Überarbeitung der EU-Tiertransportverordnung durch die Europäische Kommission einzusetzen, dabei soll eine regelmäßige Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen von zugelassenen Fahrzeugen zum Tiertransport verankert werden. Zudem sollen jene Verstöße festgelegt werden, welche zum dauerhaften Entzug der Zulassung für Tiertransporte führen.“
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Zweitens möchte ich auch zum Thema Katzenkastration ein paar Sätze sagen. Herr Kollege Androsch, diese Katzenkastrationspflicht besteht bereits; es gibt nur Ausnahmen für Zuchtkatzen, und diese müssen gechippt und in eine Datenbank eingemeldet werden. Dies ist in der Tierhaltungsverordnung unter Punkt 2 (10) zu lesen. Jetzt gibt es nach Ihrer Meinung eigentlich nur zwei Möglichkeiten: dass man entweder auch die Zuchtkatzen kastriert – dass das eine nicht ganz praktikable und sinnvolle Lösung ist, wird wohl auch für einen Laien erkennbar sein – oder, und das wäre dann die zweite Möglichkeit, dass man Zuchtkatzen ohne Zugang zur Natur innerhalb der eigenen vier Wände hält – auch das, glaube ich, wollen wir nicht. Wir brauchen da aus meiner Sicht keine Änderung. Und was die Zahl 2 000 betrifft, so mag sich das vielleicht bei den Mäusen so abspielen, bei den Katzen glaube ich es nicht. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP.)
Und weil wir heute sehr viel über Transparenz und Geldflüsse diskutiert haben, hätte ich noch zwei Fragen. Die erste Frage richtet sich an Herrn Kollegen Pilz, und sie lautet: Wie finanziert Herr Dr. Balluch seinen Wahlkampf? Er kandidiert ja an vierter Stelle der Liste JETZT und hat sehr, sehr enge Verbindungen zum VGT, der schließ-
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