Maßnahmen zur Prävention, wie zum Beispiel Informations- und Sensibilisierungsarbeit, aber auch Forschung insbesondere zu neuen Gewaltformen – Onlinegewalt, Hass im Netz als Beispiel – und zur Evaluierung der politischen Maßnahmen sind kaum oder gar nicht möglich. Dazu hat sich aber Österreich mit der Istanbulkonvention sowohl rechtlich als auch international verpflichtet. (Abg. Martin Graf: Sie sind ja die Ministerin! Machen Sie was!) – Lassen Sie mich vielleicht weiter ausführen, dann kann ich Ihnen erzählen, was ich mache.
Mit dieser Situation waren meine Vorgängerinnen als Frauenministerin seit vielen Jahren konfrontiert und haben sich stets um eine Erhöhung des Frauenbudgets bemüht. Gemäß unserem Auftrag als Übergangsregierung und aufgrund dessen, dass wir auch einen Kassasturz machen, kann ich Ihnen mitteilen, dass ich ganz konkret einen Mehrbedarf von jedenfalls 4 Millionen Euro im Frauenbudget sehe, um die Unterstützungsangebote für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen aufrechtzuerhalten und die dringend notwendigen Erweiterungen umzusetzen.
Gewalt gegen Frauen und Mädchen macht keine Pause – nicht im Sommer, nicht in Zeiten einer Übergangsregierung und auch nicht, wenn das Frauenressort mit Ressourcenknappheit zu kämpfen hat.
Es ist mir gleichzeitig aber wichtig, Ihnen aktuelle Neuigkeiten im Bereich der Stärkung des Gewaltschutzes zu berichten.
Sexuelle Gewalt ist ein sensibles Thema und fordert daher unsere besondere Aufmerksamkeit und spezifische Beratung für betroffene Frauen und Mädchen. Es freut mich besonders, dass in den letzten Monaten ein wichtiger Schritt im Bereich der Unterstützung dieser Opfer gelungen ist.
Bisher bestanden, wie auch meine Vorrednerin schon ausgeführt hat, in fünf Bundesländern spezielle Fachberatungsstellen bei sexueller Gewalt. Ab sofort werden Fachberatungsstellen auch in drei weiteren Bundesländern, nämlich im Burgenland, in Vorarlberg und in Kärnten, angeboten. Die Beratungsstellen haben dort im August und September ihre Arbeit aufgenommen.
Gestern habe ich die Fachberatungsstelle für sexuelle Gewalt im Burgenland in Neusiedl am See besucht. Die dortigen Beraterinnen haben mir, so wie viele andere Mitarbeiterinnen aus Gewaltschutzeinrichtungen davor, die massiven und vielfältigen Probleme geschildert, die Frauen und Mädchen zu bewältigen haben, wenn sie von sexueller Gewalt betroffen waren oder sind. Dass es dafür spezifische Fachberatungsstellen mit den nötigen Ressourcen gibt, ist aus meiner Sicht unerlässlich.
Noch fehlt ein Bundesland, aber ich hoffe, dass es mit vereinten Kräften bald gelingt, auch dort eine Fachberatungsstelle bei sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen einzurichten, und ich werde als zuständige Ministerin in meiner noch bestehenden Regierungszeit weiter darauf hinwirken.
Gestatten Sie mir abschließend, auch zu dieser schon etwas fortgeschrittenen Stunde, noch ein paar Anmerkungen zum Initiativantrag zum Gewaltschutzgesetz, den Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, kommende Woche behandeln werden!
Es haben mir die Mitarbeiterinnen der Frauenberatungsstellen im Burgenland bei meinem gestrigen Austausch, aber auch Expertinnen und Experten im Bereich des Opferschutzes und der Gewaltprävention in zahlreichen Gesprächen, die ich geführt habe, all diese VertreterInnen der Interventionsstellen, der Gewaltschutzzentren, der Frauen- und Mädchenberatungsstellen und weiterer Opferschutzeinrichtungen, spezialisierte RechtsanwältInnen und die zuständigen LändervertreterInnen, alle in diesem Bereich Tätigen in den Gesprächen ihre Bedenken zum vorliegenden Gesetzentwurf geschildert. Einige von ihnen haben ihre Position auch in Stellungnahmen im Rahmen
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