Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 1 bis 3

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zur verlegten Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 1 bis 3, die ich über jeden Tagesordnungspunkt getrennt vor­nehme.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betref­fend ein Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2018 samt Titel und Eingang in 684 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung erteilen, ein entspre­chendes Zeichen zu geben. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer auch in der dritten Lesung die Zustimmung gibt, den bitte ich wieder um ein Zei­chen. – Das ist in dritter Lesung ebenfalls mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesverfassungsgesetz über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeinde­bundes und des Österreichischen Städtebundes geändert werden, in 685 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Haubner, Fuchs, Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen vor. Ich werde zunächst über den vom erwähnten Abände­rungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abge­stimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf beziehungsweise der erwähnte Abänderungsantrag eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes beziehungsweise eines Bundesver­fassungsgesetzes betreffen, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Ge­schäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmä­ßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest. Das ist der Fall.

Ich darf auch bekannt geben, dass ich an jeder Abstimmung teilnehmen werde.

Die Abgeordneten Haubner, Fuchs, Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen haben ei­nen Abänderungsantrag betreffend Artikel 2 eingebracht.

Wer dem die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Zweidrittelmehrheit angenommen. (Abg. Leichtfried: Das glaube ich nicht!) – Wenn Sie es nicht glauben, dann führen wir eine namentliche Abstimmung durch. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordne­tenpulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die dem gegenständlichen Antrag ihre Zustimmung geben wollen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen sind, „Nein“-Zettel in die Urne zu werfen.

Ich bitte nun den Schriftführer, Herrn Abgeordneten Zanger, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Herr Abgeordneter Gahr wird ihn später dabei ablösen.

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(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger und Gahr werfen die Abgeordne­ten den Stimmzettel in die Wahlurne.)

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Stimmabgabe ist beendet.

Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenzählung vornehmen.

Ich unterbreche für diesen Zweck die Sitzung.

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(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 15.37 Uhr unterbrochen und um 15.43 Uhr wieder aufgenommen.)

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf die unterbrochene Sitzung wieder auf­nehmen und das Abstimmungsergebnis bekannt geben:

Es wurden 180 Stimmen abgegeben; davon „Ja“-Stimmen: 121, „Nein“-Stimmen: 59.

Damit ist die Zweidrittelmehrheit erreicht und der Antrag angenommen. (Beifall bei ÖVP, FPÖ und NEOS.)

(Siehe Korrektur S. 149.)

Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenommen.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Amesbauer, Angerer;

Baumgartner, Belakowitsch Dagmar, Berger, Berlakovich Nikolaus, Bernhard, Bogner-Strauß, Bösch, Brandweiner, Brückl;

Deimek, Diesner-Wais, Dim, Dönmez, Doppelbauer;

Engelberg, Eßl;

Fuchs, Fürlinger, Fürst;

Gahr, Gerstl, Gerstner, Gödl, Graf Martin, Graf Tanja, Griss Irmgard, Großbauer, Grün­berg;

Hafenecker, Hager-Hämmerle, Hammer Michael, Hanger Andreas, Haubner, Hauser, Herbert, Himmelbauer, Höbart, Hofinger Manfred, Höfinger Johann, Hoyos-Trautt­mansdorff;

Jachs, Jeitler-Cincelli, Jenewein;

Kainz, Kaniak, Kassegger, Kaufmann, Kickl, Kirchbaumer, Kitzmüller, Kopf, Köstinger, Krisper, Kugler Gudrun, Kühberger Andreas, Kumpitsch;

Lasar, Lausch, Lettenbichler, Linder Maximilian, Lindinger, Lintl, List, Loacker, Lopatka, Lugar Robert;

Mahrer, Marchetti, Meinl-Reisinger, Mölzer, Moser, Mühlberghuber;

Nehammer, Niss Maria Theresia;

Obernosterer, Ofenauer, Ottenschläger;

Pewny, Pfurtscheller, Plakolm, Pöttinger, Povysil, Prinz;

Ragger, Rauch, Reifenberger, Riemer, Rosenberger;

Salzmann, Schandor, Schartel, Schellhorn, Scherak, Schimanek, Schmidhofer Karl, Schmiedlechner Peter, Schmuckenschlager, Schrangl, Schwarz, Sieber Norbert, Sin­ger Johann, Smodics-Neumann, Sobotka, Stark, Stefan, Steger Petra, Steinacker, Sto­cker, Strasser;

Taschner, Tschank;

Wagner, Wassermann, Weidinger, Wöginger, Wohlschlager, Wurm;

Zanger Wolfgang, Zarits Christoph.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Androsch, Antoni;

Bacher Walter, Bayr, Becher Ruth, Bißmann, Bures;

Cox;

Drozda Thomas, Duzdar Muna;

Ecker, Einwallner, Erasim;

Feichtinger Elisabeth, Feichtinger Klaus Uwe, Friedl;

Greiner Karin;

Hammerschmid, Heinisch-Hosek, Hochstetter-Lackner, Holzinger-Vogtenhuber, Holz­leitner;

Jarolim;

Keck, Knes, Kollross, Kovacevic, Krainer Kai Jan, Krist Hermann, Kucharowits, Kucher Philip, Kuntzl;

Laimer, Leichtfried, Lindner Mario, Lueger Angela;

Margreiter, Matznetter, Muchitsch;

Noll, Nussbaum;

Pilz, Plessl, Preiner Erwin;

Rendi-Wagner, Rossmann;

Sandler, Schatz, Stöger Alois;

Troch;

Unterrainer;

Vogl;

Wimmer Petra, Wimmer Rainer;

Yildirim, Yılmaz;

Zadić Alma, Zinggl.

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Ich darf bekannt geben, dass ich mit Ja stimme. – Das ist mehrheitlich angenommen. Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittel­mehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Ich stimme auch in der dritten Lesung mit Ja. – Das ist in der gleichen Abstimmungsqualität wiederum aus­drücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit. (Abg. Krainer: Quantität! Die Qualität war schlecht! Bei der Quantität ...! – Zwischenrufe der Abgeord­neten Meinl-Reisinger und Kassegger.) – Ich danke. Ich stelle dasselbe Abstimmungs­verhältnis wie vorhin und ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittel­mehrheit fest. Damit ist der Entwurf auch in dritter Lesung angenommen. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Tatsächliche Erarbeitung eines Bundesgesetzes über die Informationsfreiheit“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 125) (Abg. Meinl-Rei­singer: Aber der Hofer hat auch mit Ja gestimmt! Der Hofer hat auch ein Taferl mit „Ja“ in die Höhe gehalten! Ich hab’s genau gesehen!)

Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3, über den im An­trag 870/A der Abgeordneten Hofer, Kolleginnen und Kollegen enthaltenen Gesetzent­wurf betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger geändert wird.

Hiezu liegen ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Drozda, Kolleginnen und Kolle­gen sowie ein weiterer Abänderungsantrag der Abgeordneten Gerstl, Stefan, Kollegin­nen und Kollegen vor.

Ich werde daher zunächst über den von den erwähnten Abänderungsanträgen betrof­fenen Teil, bei Ablehnung dieser über diesen Teil in der Fassung des Initiativantrages sowie schließlich über Titel und Eingang des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf beziehungsweise den erwähnten Ab­änderungsanträgen um eine Änderung des eingangs genannten Staatsgrundgesetzes handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen An­zahl der Abgeordneten fest. – Das ist der Fall.

Die Abgeordneten Drozda, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Ziffer 1 eingebracht.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist daher abgelehnt.

Die Abgeordneten Gerstl, Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag betreffend Ziffer 1 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Ich gebe bekannt, dass auch ich mit Ja stimme. – Das ist nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit, daher ist der Abänderungsantrag abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fas­sung des Initiativantrages.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem ihre Zustimmung erteilen, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.