17.29

Abgeordneter Karl Mahrer, BA (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Frau Bun­desministerin! Hohes Haus! Also es kommt selten vor, dass mir die Worte fehlen, Herr Dr. Noll, aber wenn Sie den Abgeordneten dieses Hohen Hauses pauschal den Ver­dacht der „verbrecherischen Unterlassungen“ vorwerfen, dann halte ich das für uner­träglich und wünsche Ihnen eine gute Zukunft, aber außerhalb dieses Hohen Hauses. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Zum Gewaltschutzgesetz: Das ist nach dramatischen Mordfällen an Frauen – in Fami­lien, aber auch am Brunnenmarkt – notwendig. (Abg. Erasim: Wie viele hätten Sie da­mit verhindert? Keinen einzigen!) Es ist aber auch aufgrund verstärkter Gewalt gegen gefährdete Berufsgruppen von aktueller Bedeutung.

Meine Damen und Herren – ich richte mich insbesondere an die Damen und Herren der Opferschutzeinrichtungen –, das Gewaltschutzgesetz ist das Produkt monatelanger Verhandlungen. Ganz besonderer Dank gilt dabei auch unserer ehemaligen Staatsse­kretärin Karoline Edtstadler. Sie hat es mit mehr als 100 Expertinnen und Experten ver­handelt. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) – Das kann man ruhig mit einem Applaus würdigen. Vielen Dank.

Am Ende langer Verhandlungen stand dann, nachdem auch Abgeordnete zum Natio­nalrat intensiv mitgewirkt haben – danke Michaela Steinacker, danke Harald Stefan –, ein Gesamtpaket, das verstärkte Sanktionen im Strafrecht ermöglicht, das in Österreich aber auch weitere Verbesserungen zu dem schon international anerkannten, hervor­ragend ausgebauten Opferschutz bietet und das auch innovative Entwicklungen bei der Täterarbeit ermöglichen wird. (Abg. Plessl: Die vorher gekürzt wurden! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, aufgrund der beschränkten Zeit möchte ich nur auf zwei sicherheitspolizeiliche Punkte eingehen, die der Herr Justizminister und Vizekanzler zu meiner Freude lobend erwähnt hat. (Abg. Leichtfried: Viel hat der nicht lobend er­wähnt!)

Erstens, die Weiterentwicklung des Betretungsverbotes: Wir erweitern dieses von den Wohnbereichen automatisch auf ein generelles Annäherungsverbot in allen Bereichen im Umkreis von 100 Metern. Damit wird die Sicherheitszone für die Gefährdeten künftig deutlich vergrößert. (Abg. Heinisch-Hosek: Aber der ...schutz vor Kindergärten und Schulen wird abgeschafft!) – Zu Ihrem Zwischenruf, liebe Frau Heinisch-Hosek: Ich schätze Sie sehr, aber bitte nehmen Sie auch mit, dass dieser Schutzbereich vor Kin­derbetreuungseinrichtungen und Schulen selbstverständlich nicht nur weiter gilt, son­dern dass es vor allem auch aufgrund des im Bundesministerium für Inneres noch im­mer und weiterhin geltenden Erlasses zur entsprechenden Informationsweitergabe an die Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen kommen wird.

Zweitens, die sicherheitspolizeiliche Fallkonferenz: Da geht es um ein bewusst vernetz­tes Zusammenarbeiten zwischen der Polizei und den Opferschutzeinrichtungen und anderen Institutionen. Ich war selbst bei Marac – es ist heute erwähnt worden – mit dabei. Ich sage Ja zu allen Kritikern, es ist schon richtig, die Einberufung dieser Fall­konferenzen erfolgt durch die Sicherheitsbehörde. Das ist aber auch klar, denn die Si­cherheitsbehörde hat den gesetzlichen Auftrag, diese Fallkonferenzen zu führen, und sie hat auch den gesetzlichen und sicherheitspolizeilichen Auftrag, Gefährdungen zu vermeiden. (Abg. Heinisch-Hosek: Aber der präventive Charakter ist dann weg! Die Prävention ist dann weg!)

Meine Damen und Herren, bitte schauen Sie auch in den erläuternden Bemerkungen nach – die haben Sie hoffentlich schon gelesen –, darin steht expressis verbis, dass selbstverständlich die Opferschutzeinrichtungen die Einberufung dieser sicherheitspoli­zeilichen Fallkonferenzen anregen beziehungsweise einen entsprechenden Antrag stellen können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Heinisch-Hosek: Wenn die Nein sagen?) – Ich kann mir keine Sicherheitsbehörde vorstellen, die eine Anregung einer Opferschutzeinrichtung negiert, denn sie hat eine gesetzliche Auf­gabe, und das werden diese Beamten auch sicherstellen. (Zwischenrufe der Abgeord­neten Erasim und Heinisch-Hosek.)

Zum Schluss: Ich weiß schon, dass das Gesetzespaket nicht allen Vorstellungen ent­spricht. Sie wissen, wie sehr ich auch persönlich mit Opferschutzeinrichtungen ver­bunden bin. Ich kann Ihnen nur sagen: Wir haben noch viel vor. Die Volkspartei wird in der nächsten Gesetzgebungsperiode notwendige finanzielle Mittel für mehr Plätze in Unterstützungseinrichtungen bereitstellen, den Ausbau der Beratungsstellen sicherstel­len (Abg. Leichtfried: Na, da müsst ihr erst einmal in die Regierung kommen!) und mehr Übergangswohnungen für die von Gewalt betroffenen Frauen zur Verfügung stel­len – wenn wir in die Situation kommen, in einer Bundesregierung auch entscheidend mitgestalten zu können. (Abg. Leichtfried: Das wollte ich damit sagen!)

Abschließend: Mit diesem Gewaltschutzgesetz können wir heute jedenfalls zahlreiche wirksame Maßnahmen gegen Gewalt setzen. Im Gesetzespaket ist auch eine Evaluie­rung vorgesehen. (Abg. Heinisch-Hosek: Oft versprochen, nie gehalten!) Ich glaube, das wird uns die Gelegenheit geben (Abg. Leichtfried: Da hat die Frau Heinisch-Ho­sek vollkommen recht!), in den nächsten Monaten und Jahren miteinander noch eine Vielzahl an Verbesserungen herbeizuführen.

Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu dem vorliegenden Ent­wurf. Sie leisten damit trotz aller Verbesserungsmöglichkeiten einen Beitrag für mehr Gewaltschutz und für mehr Sicherheit in Österreich. (Beifall bei der ÖVP.)

17.34

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Johan­nes Jarolim. – Bitte.