22.29

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist ein guter Tag für den Klimaschutz, da heute hier ein Allpar­teiengesetz beschlossen wird, das vor allen Dingen den Bereich der erneuerbaren Energie in Österreich ausbaut.

Kollege Lettenbichler hat mit Sicherheit recht, wenn er sagt, man sollte diesen Ge­setzentwurf nicht zerreden; ich würde dem hier gerne nachkommen, aber ich muss trotzdem ein paar Anmerkungen machen, vor allem auch aufgrund der Ausführungen meiner Vorrednerin, weil ich es schon ein Stück weit als Chuzpe betrachte, wenn zu­erst einmal 17 Monate nichts getan wird (Ah-Rufe bei der ÖVP), ein Rückstau produ­ziert und dann gesagt wird, die Abwahl der Regierung führe zu Rückstau. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Noll.) Das halte ich wirklich für eine Chuzpe. (Zwischenrufe der Abgeordneten Strasser und Zarits.) – Ich weiß eh, dass ihr da gleich nervös wer­det. (Ruf bei der ÖVP: ... lächerlich!) – Ja, ich weiß eh, dass es für euch lächerlich ist.

Ich möchte es euch anhand eines Beispiels erzählen, nämlich anhand meiner Gemein­de: Ich bin ein Betroffener dieser Untätigkeit. (Zwischenruf des Abg. Haubner. – Wei­tere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ich bin ein Betroffener dessen, dass die Frau Minis­terin nichts getan hat; in meiner Gemeinde stehen noch immer keine Windräder.

Ich habe im Jahr 2014 alles gemacht, was man in einer Windraddebatte braucht. (Abg. Köstinger: 2014?! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ich habe sogar eine Volks­befragung gemacht, habe geschaut, ob das gebaut werden kann oder nicht; dann ha­ben wir alle möglichen Dinge erledigt, Umweltverträglichkeitsprüfung, Einsprüche bear­beitet und so weiter und so fort. Seit 2017 könnten wir die Windräder bauen, können sie aber in Wirklichkeit nicht bauen, weil es dieses Gesetz nicht gibt. (Zwischenruf des Abg. Kassegger.) Es haben dann verschiedenste Betreiber die Frau Ministerin – ehe­malige Ministerin – darauf aufmerksam gemacht (Zwischenruf des Abg. Hammer): Na, aber hallo, wir könnten ja trotzdem schon Windräder bauen, auch wenn es noch kein neues Ökostromgesetz gibt (Zwischenruf der Abg. Köstinger), und zwar aufgrund des­sen, weil man die unterschiedlichen Gesetzesmaterien unterschiedlich bewertet; wir könnten zumindest 25 Windräder pro Jahr bauen, wenn wir das Ökostromgesetz an­ders bewerten! Da haben Sie mehrere Mails von Betreibern bekommen, Sie haben es aber nicht einmal der Mühe wert gefunden, diese zu beantworten. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Wir haben uns im Umweltausschuss einmal darüber unterhalten, aber auch da hat sich nichts getan.

Natürlich ist es aber positiv, mit diesem neuen Gesetz kann jetzt der gesamte Rück­stau endlich abgearbeitet werden. Hoffentlich bekommt auch meine Gemeinde jetzt ihre Windräder. In Summe geht es um 176 Windräder; dieser Rückstau soll jetzt abge­baut werden (Zwischenrufe der Abgeordneten Haubner und Zarits), sodass diese Windräder errichtet werden können. In Summe können damit 380 000 Haushalte be­dient werden, und das ist prinzipiell natürlich eine positive Sache.

Ich darf nun noch folgenden Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Mag. Bruno Rossmann, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „dringende Finanzierung des Gewässerschutzes“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus und der Bundesminister für Fi­nanzen werden aufgefordert, umgehend die nötigen finanziellen Mittel für die Förde­rung gewässerökologischer Maßnahmen, wie sie im 2. Nationalen Gewässerbewirt­schaftungsplan vorgesehen sind, bereitzustellen.“

*****

Abschließend: Es hat sich eines wieder gezeigt: Die beste Klimapolitik gibt es dann, wenn die ÖVP nicht in der Regierung ist. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Haubner: Viel heiße Luft ...! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

22.33

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Mag. Muna Duzdar, Mag. Bruno Rossmann

Kolleginnen und Kollegen

betreffend dringende Finanzierung des Gewässerschutzes

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 14, Antrag der Abgeordneten Elisabeth Kös­tinger, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012) geändert wird (966/A)

Österreichs Gewässer sind zwar sauberer als im europäischen Durchschnitt, dennoch sind laut einem Bericht der Europäischen Umweltagentur rund 60 Prozent der Fließ­gewässer in keinem guten ökologischen Zustand, wie es die Richtlinie vorsieht1.

Die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23.10.2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Be­reich der Wasserpolitik (EU-WRRL) fordert bis spätestens 2027 die Herstellung des gu­ten Zustands in allen Gewässern der Gemeinschaft.

Zur Behebung der in Österreich bestehenden hydromorphologischen Defizite und zur Sicherung oder Wiederherstellung eines guten Zustandes der Oberflächengewässer sollte daher eine Fortschreibung der Förderung für Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer im Rahmen der Wasserwirtschaftsförderung des Umweltförderungsgesetzes (UFG) auch für die Dauer des 2. Nationalen Gewäs­serbewirtschaftungsplans vorgesehen werden. Damit können beispielsweise bei beste­henden Kleinwasserkraftanlangen Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit gesetzt werden.

Der Zusagerahmen für diese Förderschiene über die Periode von 2016 bis 2021 müss­te insgesamt 150 Millionen Euro betragen, wobei die dazu erforderlichen Mittel ebenso wie die Abwicklungskosten ausschließlich aus dem Reinvermögen des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds zur Verfügung gestellt werden sollen. Ohne die Fortschreibung dieser Förderschiene in der Wasserwirtschaft im dargestellten Ausmaß ist die fristge­rechte Umsetzung der nationalen bzw. EU-rechtlichen Vorgaben nicht möglich.

Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus hat es – entgegen anderslau­tender Ankündigung im Bundesvoranschlag 2018 - bislang unterlassen, für die nötige Bereitstellung der Fördermittel zu sorgen.

Quelle: Bundesfinanzgesetz 2018, Anlage I, S. 483

Zuletzt hat auch der Rechnungshof in seinem Bericht „Ökologisierung Fließgewässer, zweite Sanierungsperiode“ (Reihe BUNDE 2019/19) auf diesen Umstand hingewiesen: „Bei Fortbestehen dieses Widerspruchs [die fehlende Finanzierung; Anm.] wird nach Ansicht des RH die Zielerreichung auch bis 2027, dem letzten möglichen Zeitpunkt, nicht möglich sein.“

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus und der Bundesminister für Fi­nanzen werden aufgefordert, umgehend die nötigen finanziellen Mittel für die Förde­rung gewässerökologischer Maßnahmen, wie sie im 2. Nationalen Gewässerbewirt­schaftungsplan vorgesehen sind, bereitzustellen.“

1          Siehe auch: Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus: Wasserland Österreich, 2018

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und steht damit mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Stark. – Bitte. (Abg. Haubner: Endlich Kompetenz!)