falls wird das mit diesem Gesetz nachgeholt, dass auch da die Verjährungsfristen erst später, mit Eintritt der Volljährigkeit, beginnen, weil gerade minderjährige Opfer das oft verdrängen oder es sich nicht zu sagen trauen oder nicht gehört werden oder wie auch immer – also eine Maßnahme, die, denke ich, auch auf allgemeine Zustimmung trifft.
Wir haben eine Reihe von anderen Maßnahmen wie etwa ein lebenslanges Tätigkeitsverbot für Straftäter, die Sexualstraftaten begangen haben. Diese haben ein Verbot, mit Kindern und wehrlosen Personen beruflich oder auch im Rahmen von Vereinen und so weiter tätig zu sein. Das soll natürlich kein Berufsverbot für diese Menschen sein, das ist nicht der Sinn der Sache, sie sollen aber konkret nicht mehr mit Kindern und wehrlosen Menschen zu tun haben können. Das haben wir lange gefordert, und ich bin sehr froh, dass wir das umsetzen können. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Mahrer.)
Wir haben zu dem Thema der Anzeigepflicht schon vieles gelesen und gehört, und wir haben es uns nicht leicht gemacht, hierüber eine Regelung zu treffen. Wir haben uns sehr bemüht, weil wir wissen, dass es ein heikles Thema ist, wenn ein Psychologe, ein Psychotherapeut eine Meldeverpflichtung hat. (Zwischenruf der Abg. Duzdar.) Daher haben wir das ganz konkret und massiv eingeschränkt, und zwar darauf, dass eine volljährige Person selbst entscheiden kann, ob es gemeldet werden soll. Sie kann das - - (Abg. Heinisch-Hosek: Aber wird sie aufmerksam gemacht? Wie passiert das?)
Erstens einmal will der Psychologe wohl selbst nicht unbedingt melden, zumindest haben alle Zuschriften gezeigt (Abg. Heinisch-Hosek: Aber Sie haben auch Zahnärzte dabei! Alle! ... medizinische Gesundheitsberufe, Hebammen!), dass der Psychologe grundsätzlich das Vertrauensverhältnis mit seinen Patienten hat, und daher wird er in erster Linie nicht unbedingt melden wollen. (Abg. Heinisch-Hosek: Die Anzeigepflicht bleibt ja bestehen!) Wenn aber die Person darauf besteht, dass sie nicht gemeldet werden will, dann wird nicht gemeldet, außer es droht eine unmittelbare Gefahr. (Abg. Heinisch-Hosek: Eine geprügelte Frau wird das alles in petto haben!) Das ist genau der Punkt, warum ich sehr froh bin, dass wir das machen, weil wir bis jetzt diese Schweigespirale hatten.
Wir hatten bis jetzt das Problem – wir alle kennen diese Themen wie Brunnenmarkt und so weiter (Zwischenruf der Abg. Duzdar) –, dass es nicht gemeldet wurde, und wir kennen auch diese Geschichten, nicht? Das sind keine Geschichten, sondern wir haben - - (Abg. Heinisch-Hosek: Weil auf die Opfer Rücksicht genommen wurde!) – Ja, auf die Opfer wurde Rücksicht genommen, sagt die Frau Kollegin. (Abg. Heinisch-Hosek: Genau!) Das Problem ist, dass viele dieser Opfer oder die Freunde dieser Opfer im Nachhinein gekommen sind und gesagt haben: Schade, dass damals niemand gesprochen hat! Schade, dass das niemand gemeldet hat! (Abg. Heinisch-Hosek: Sie haben es nicht verstanden!)
Wir denken da an die Internate, wenn dann viel später diese Vorwürfe kommen: Niemand hat sich getraut, etwas zu melden, niemand hat etwas gesagt und deswegen ist das jahrelang weitergegangen! (Zwischenruf der Abg. Duzdar.) – Diese Schweigespirale durchbrechen wir jetzt, und zwar ganz konkret dann, wenn eine unmittelbare Gefahr für diese Person oder andere besteht – nur, wenn eine unmittelbare Gefahr besteht.
Denken Sie zum Beispiel daran, dass eine Frau zum Psychologen kommt und sagt: Ja, ich bin von meinem – ich weiß nicht – Stiefvater jahrelang missbraucht worden, bin aber jetzt ausgezogen. Meine kleine Schwester lebt aber noch zu Hause. – So: Dann soll der jetzt nicht melden?! Dann soll er nicht melden, wenn die absolut dringende Gefahr besteht, dass morgen dasselbe mit dem Mädchen, mit der kleinen Schwester passiert?! Das durchbrechen wir jetzt. Genau das ist der Ansatz, weshalb es da eine
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