Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung, 25. und 26. September 2019 / Seite 178

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tegration nach Abflauen der Adoleszenzkrise jeweils nach der individuellen Persönlich­keitsentwicklung in der Strafzumessung zu berücksichtigen. (Abg. Duzdar – in Rich­tung ÖVP und FPÖ –: Was sagen Sie dazu?) Ich denke, dass wir da Vertrauen in die bewährte österreichische Jugendgerichtsbarkeit haben könnten, ohne dem Anliegen der Antragsteller einen schweren Bruch zu tun. (Beifall bei SPÖ, NEOS und JETZT. – Abg. Duzdar: ... Skandal!)

Ich möchte Ihnen ein Beispiel geben. Die Auswirkungen dieser geplanten Regelung zeigen sich nicht nur bei den schwersten Delikten, bei denen die Änderung vielleicht noch nachvollziehbar wäre, sondern auch schon bei der schweren Körperverletzung nach § 84 Abs. 4 StGB. Versetzt zum Beispiel ein 19-Jähriger in einem Lokal einem anderen in einem Streit einen Faustschlag – was in diesem Alter leider passiert –, und das Op­fer stürzt und erleidet einen Bruch eines Fingers, so würde in Zukunft die Mindeststrafe sechs Monate betragen. (Zwischenruf der Abg. Schimanek. – Abg. Lindner – in Rich­tung Abg. Schimanek –: Zuhören! – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Schimanek.)

Bedenken Sie, dass Sie mit einer solchen weitgehenden Änderung vielleicht nicht nur die offensichtlich beabsichtigten Zielgruppen, sondern auch den 19-Jährigen von ne­benan erwischen. (Abg. Duzdar: Ist Ihnen wurscht!) Das erscheint doch überzogen, und daher sollte eine solche Gesetzesänderung wohl überlegt, vertieft diskutiert und am Ende unterlassen werden. (Beifall bei SPÖ, NEOS und JETZT sowie der Abg. Zadić.)

Meines Erachtens bedeutet die Regelung – und ich konzentriere mich da ganz bewusst auf das Jugendgerichtsgesetz – einen zivilisatorischen Rückschritt. (Neuerlicher Beifall bei SPÖ, NEOS und JETZT. – Abg. Duzdar: ... Populismus! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Sie ist vielleicht einer vorhandenen oder auch vermuteten Stimmungslage in der Bevöl­kerung geschuldet. Ich will hier nicht der Humanität des Strafrechts das Wort reden, ich möchte Sie ja nicht provozieren. (Zwischenruf der Abg. Duzdar.) Ich will aber die Ra­tionalität des Strafrechts ansprechen, das ja die Spezial- und Generalprävention und nicht den Vergeltungsgedanken in den Vordergrund stellt und das auch nicht darauf ausgerichtet ist, einem vermuteten Volksempfinden Raum zu geben.

Ich möchte Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, daher aus­drücklich darum ersuchen, zumindest der Änderung des § 19 des Jugendgerichtsge­setzes nicht zuzustimmen. – Ich danke. (Anhaltender – von Abg. Erasim stehend dar­gebrachter – Beifall bei SPÖ, NEOS und JETZT sowie der Abg. Zadić.)

17.12


Präsidentin Doris Bures: Danke, Herr Vizekanzler. Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Harald Stefan. – Bitte. (Abg. Duzdar: Jetzt bin ich neugierig!)


17.13.08

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehr­ter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Damen und - - (Abg. Leichtfried: Präsidentin!) Frau Präsident! Habe ich mich versprochen? Also Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Vize­kanzler! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir ha­ben hier das Gewaltschutzgesetz, das sehr viele Punkte umfasst. Ich möchte kurz noch ein paar aufzählen, damit Sie auch sehen, dass das ein sehr weitreichendes Pro­jekt ist, das da umgesetzt wird. (Abg. Erasim: Haben Sie gerade zugehört?)

Es beginnt zum Beispiel mit der Verlängerung der Verjährungsfristen im Zivilrecht bei Sexualstraftaten, weil wir bisher die unbefriedigende Situation hatten, dass zwar ein Täter nach dem Strafrecht noch länger bestraft werden konnte, das Opfer aber dann nicht mehr die Möglichkeit hatte, zivilrechtlich vorzugehen, das heißt also, Schadener­satzansprüche geltend zu machen. Das war vielleicht ein Fehler, ein Versehen, jeden-


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