„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz sowie der Bundesminister für Öffentlicher Dienst und Sport werden ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen Bericht mit folgendem Inhalt zuzuleiten:
Auf der Grundlage der Beschlussfassung des Nationalrats vom 19. September 2019 betreffend die Abschlagsfreistellung von Pensionsleistungen mit 540 Beitragsmonaten aus Erwerbstätigkeit bzw. aus der Schwerarbeiterregelung soll der Anpassungsbedarf legistisch und finanziell geprüft werden
- ob und in welcher Art und Weise eine analoge Regelung für Beamtinnen und Beamte, insbesondere auch im Exekutivdienst, dh. etwa bei Polizei, Justizwache oder Bundesheer und anderen ähnlichen Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes legistisch umzusetzen ist und welche finanziellen Auswirkungen das kurz-, mittel- und langfristig haben kann.
- ob und in welcher Art und Weise eine analoge Regelung für jene Jahrgänge, die nach Abschaffung der Langzeitversichertenregelung Pensionen mit bis zu 12,6 Prozent Abschlägen trotz 540 Beitragsmonaten zuerkannt bekamen, mit 1.1.2020 eine Neuberechnung ihrer Pensionsleistung ohne Abschläge legistisch umzusetzen ist und welche finanziellen Auswirkungen das kurz-, mittel- und langfristig haben kann.
- ob und in welcher Art und Weise in diesem Zusammenhang mit den oben genannten Anpassungen Beitragsmonate auf Grund einer Erwerbstätigkeit durch Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden können.“
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Ich darf Sie einladen, diesen Entschließungsantrag zu unterstützen.
Abschließend darf ich noch auf den Antrag der Kollegin Steinacker betreffend Erweiterung der Maßnahmen beziehungsweise Bestimmungen zum Hausfriedensbruch eingehen. Frau Kollegin, grundsätzlich sind wir da schon auf Ihrer Seite, auch wir finden das, was Sie uns da vorgeschlagen haben, durchaus attraktiv, allerdings war das doch sehr kurzfristig und ohne Ausschussbefassung; es kommt uns doch ein bisschen zu schnell. Das heißt, wir sind grundsätzlich auf Ihrer Seite, werden aber heute hier trotzdem diesem Antrag nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Klaus Uwe Feichtinger.)
18.45
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Werner Herbert und weiterer Abgeordneter
betreffend Prüfung des legistischen Anpassungsbedarfs durch Beschlussfassungen vom 19.9. 2019 in den Bereichen Langzeitversicherte und Schwerarbeiter
eingebracht im Zuge der Debatte in der Sitzung des Nationalrates am Mittwoch, den 25. September 2019 zu Top 6) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Namensänderungsgesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Strafgesetzbuch, das Jugendgerichtsgesetz 1988, die Strafprozessordnung 1975, das Strafregistergesetz 1968, das Tilgungsgesetz 1972, die Exekutionsordnung, das Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird und Verstöße ge-
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