18.40
Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Frau Kollegin Yildirim hat behauptet, ich hätte vorhin gesagt, es werde neuerdings eine Gewaltschutzhelpline eingerichtet und ich hätte da etwas verschlafen.
Ich berichtige tatsächlich: Das habe nicht ich gesagt, sondern das hat Frau Kollegin Wassermann von der FPÖ gesagt. Ich weiß, dass es bereits eine Helpline gibt, und habe nichts verschlafen, nein, bei solch einer Debatte bin ich außerordentlich wach. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
18.40
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Werner Herbert. – Bitte.
Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Als einer der letzten Redner zu diesem Tagesordnungspunkt hat man es nicht leicht, weil inhaltlich schon nahezu alles berichtet und festgestellt wurde.
Es geht in diesem Gewaltschutzpaket wie gesagt nicht nur um eine umfassende Erweiterung des Schutzes von Frauen und Kindern sowie um Schutzmaßnahmen zur sexuellen Selbstbestimmung und Integrität, auch die Ausweitung des Betretungs- und Annäherungsverbotes ist, wie wir meinen, eine gute, wichtige und sinnvolle Maßnahme, um verbesserte Schutzmaßnahmen insbesondere für Frauen und Kinder zu gewährleisten, sondern es geht auch um eine Erweiterung von Straftatbeständen im Strafgesetzbuch, sodass es – und das hat Kollege Tschank von meiner Fraktion schon ausgeführt – für Angriffe auf Beamte eine erhöhte Strafdrohung gibt. Für mich als Polizisten, als Exekutivbeamten ist das eine besondere Freude, gab es doch in den letzten Jahren ständig eine Steigerung der Zahl der Angriffe.
Es ist das eine gute, eine wichtige, eine sinnvolle Maßnahme, wie ich meine, weil es ja nicht nur ein Zeichen der Gesellschaft ist, jenen Personen, die für Recht und Ordnung sorgen, auch entsprechende Schutzmaßnahmen zu bieten, sondern weil es auch um die Anerkennung und Wertschätzung jener Berufsgruppe geht, die tagtäglich, und das rund um die Uhr, da ist, um der Bevölkerung jenen Schutz und jene Sicherheit zu bieten, die sie verdient und die, wie wir glauben, notwendig sind.
In diesem Sinne darf ich an das in der vergangenen Woche beschlossene Gesetz, welches die Pensionsregelungen neu definiert, anschließen, in dem es darum geht, dass man mit 540 Beitragsmonaten aus Erwerbstätigkeit oder Schwerarbeit abschlagsfrei in Pension gehen kann. Das gilt bis dato nur für ASVG-Pensionisten, nicht aber für den öffentlichen Dienst, und da sind gerade auch die eben erwähnten Polizisten, aber auch Justizwachebeamte beziehungsweise Bundesheerangehörige besonders angesprochen.
Aus diesem Grund darf ich folgenden Entschließungsantrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen
betreffend „Prüfung des legistischen Anpassungsbedarfs durch Beschlussfassungen vom 19.9.2019 in den Bereichen Langzeitversicherte und Schwerarbeiter“
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
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