Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung, 25. und 26. September 2019 / Seite 249

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

ßigen Wirkungskreis überschreiten, da sie insbesondere Ideologien verbreiten, die ei­ner offenen und liberalen Gesellschaftsordnung widersprechen.

Zuletzt machte die Islamische Föderation Wien5 in Österreich Schlagzeilen, da sie den radikal salafistischen Prediger Safet Kuduzovic nach Wien zu einem Vortrag eingela­den hat. Safet Kuduzovic ist einer der gefährlichsten salafistischen Prediger in Bos­nien.6 Unter anderem soll Kuduzovic zu Gewalt gegen Juden und Todesstrafen für die Schmähung des Propheten aufgerufen haben.

In Deutschland wird Millî Görüş sowie die DITIB aufgrund ihrer demokratiefeindlichen Ausrichtung vom deutschen Verfassungsschutz beobachtet.7 In Österreich führt das BVT seit Jahren eine erweiterte Gefahrenerforschung gegen Millî Görüş und ihre Tarn­vereine durch.

Vereine, die gegen Strafgesetze verstoßen, ihren statutenmäßigen Wirkungskreis über­schreiten oder überhaupt den Bedingungen ihres rechtlichen Bestands in Österreich nicht entsprechen, müssen behördlich aufgelöst werden.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird ersucht,

1.          ehestmöglich die behördliche Auflösung gemäß § 29 Vereinsgesetz sämtlicher Vereine der ATIB Union in Österreich zu prüfen und im Falle von Verstößen ge­gen Strafgesetze, insbesondere im Zusammenhang mit § 256 StGB, Über­schreitungen des statutenmäßigen Wirkungsbereichs oder bei Nichterfüllen der Bedingungen des rechtlichen Bestands den jeweiligen Verein bescheidmäßig aufzulösen;

2.          ehestmöglich die behördliche Auflösung gemäß § 29 Vereinsgesetz sämtlicher Vereine der Islamischen Föderation in Österreich zu prüfen und im Falle von Verstößen gegen Strafgesetze, Überschreitungen des statutenmäßigen Wir­kungsbereichs oder bei Nichterfüllen der Bedingungen des rechtlichen Be­stands den jeweiligen Verein bescheidmäßig aufzulösen.“

1            https://www.atib.at/vereine/ (24.9.2019).

2            https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/873935-Spitzelvorwuerfe-gegen-Moscheenverband.html (24.9.2019).

3            https://kurier.at/chronik/wien/kinder-exerzieren-in-uniform-in-atib-moschee/400022314 (24.9.2019).

4            https://www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/af-islamismus-und-islamistischer-terrorismus/zahlen-und-fakten-islamismus/islamistische-organisationen-2017/legalistische-islamistische-gruppierungen-2017/milli-goerues-bewegung-2017 (24.9.2019).

5            https://ifwien.at/ (24.9.2019).

6            https://www.sn.at/politik/innenpolitik/salafist-haelt-vortrag-bei-bosnischem-verein-in-wien-72341578 (24.9.2019).

7            https://www.addendum.org/news/iggoe-praesident/ (24.9.2019).

*****


 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite